39.
Dritter Abschnitt.
Verwaltungs- und Finanzeinrichtung,
I. Die Verwaltungseinrichtung. 1 )
Literatur:
Servel, L'Organisation administrative et financifere de l’Afrique Fran9aise,
Paris 1912.
Rouget, S. 424ff.
Girault, Principes de la colonisation et de la 16gislation coloniale, Paris
1907.
W. Stahl, Französisch-Kongo, Berlin 1911.
Renseignements Coloniaux 1911 S. 264ff.
Afr. franf. 1911 S. 164 ff.
Quinzaine Coloniale 1910 S. 46.
Revue des Troupes 1909, Februarheft.
Die Verwaltungseinrichtung in Französisch-Äquatorial-Afrika hat im letzten Jahrzehnte verschiedene Wandlungen durchgemacht. Die i Entwicklung ging dahin, unter Betonung der großen geographischen I Verschiedenheit der einzelnen Teile des Landes die Verwaltung zu dezentralisieren. Dementsprechend sind in dem Dekrete vom 15. Januar 1910 (Joum. Off. vom 16. Januar 1910; Renseignements Coloniaux 1910, S. 22) die früheren Verwaltungsbezirke Gabun, Mittel-Kongo, Ubangi-Schari und Tschad zu selbständigen Kolonien erhoben worden, jede mit einem eigenen Gouverneur (lieutnant-gouverneur) an der Spitze und mit eigenem Budget. Die früheren Verwaltungsbezirke Ubangi-Schari und Tschad sind dabei einem einzigen Gouverneur unterstellt worden; haben aber getrennte Verwaltung und getrenntes Budget erhalten. Die Kolonien sind
9 Siehe Karte 1 am Schlüsse