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Neu-Kamerun : das von Frankreich an Deutschland im Abkommen vom 4. Nov. 1911 abgetretene Gebiet ; beschrieben auf Grund der bisher vorliegenden Mitteilungen / von Karl Ritter
Entstehung
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39.

Dritter Abschnitt.

Verwaltungs- und Finanzeinrichtung,

I. Die Verwaltungseinrichtung. 1 )

Literatur:

Servel, L'Organisation administrative et financifere de lAfrique Fran9aise,

Paris 1912.

Rouget, S. 424ff.

Girault, Principes de la colonisation et de la 16gislation coloniale, Paris

1907.

W. Stahl, Französisch-Kongo, Berlin 1911.

Renseignements Coloniaux 1911 S. 264ff.

Afr. franf. 1911 S. 164 ff.

Quinzaine Coloniale 1910 S. 46.

Revue des Troupes 1909, Februarheft.

Die Verwaltungseinrichtung in Französisch-Äquatorial-Afrika hat im letzten Jahrzehnte verschiedene Wandlungen durchgemacht. Die i Entwicklung ging dahin, unter Betonung der großen geographischen I Verschiedenheit der einzelnen Teile des Landes die Verwaltung zu dezen­tralisieren. Dementsprechend sind in dem Dekrete vom 15. Januar 1910 (Joum. Off. vom 16. Januar 1910; Renseignements Coloniaux 1910, S. 22) die früheren Verwaltungsbezirke Gabun, Mittel-Kongo, Ubangi-Schari und Tschad zu selbständigen Kolonien erhoben worden, jede mit einem eigenen Gouverneur (lieutnant-gouverneur) an der Spitze und mit eigenem Budget. Die früheren Verwaltungsbezirke Ubangi-Schari und Tschad sind dabei einem einzigen Gouverneur unterstellt worden; haben aber getrennte Verwaltung und getrenntes Budget erhalten. Die Kolonien sind

9 Siehe Karte 1 am Schlüsse