Zweiter Abschnitt.
Handel, Verkehr und Arbeiterfrage.
Vorbemerkung.
§ 21. Im vorigen Kapitel sind die geographischen Verhältnisse Neu-Kame- runs dargestellt worden. Die gleichzeitige Darstellung der natürlichen Produktionsbedingungen hat sich dabei von selbst ergeben. Der dadurch gewonnene Überblick über die natürlichen Produktionsmöglichkeiten bietet schon eine gewisse Unterlage für die Beurteilung des wirtschaftlichen Wertes des Landes. Es handelt sich bei diesem Gebiete aber wirtschaftlich nicht um vollständiges Neuland. Wenn es auch noch auf einer ziemlich anfänglichen Stufe wirtschaftlicher Tätigkeit steht, so hat eine solche Tätigkeit doch schon seit einer Reihe von Jahrzehnten dort stattgefunden. Die natürlichen Produktionsmöglichkeiten sind dadurch beeinflußt, bis zu einem gewissen Grade auch entwickelt worden. Eine Beurteilung, die sich nur auf die natürlichen Produktionsbedingungen stützte, würde daher die für die Urteilsbildung vorhandenen Unterlagen nur zum Teile verwerten, denn der wirtschaftliche Wert des Landes ist daneben von den allgemeinen Markt-, Absatz-, Transport- und Arbeiterverhältnissen abhängig. Zu der Beurteilung des wirtschaftlichen Wertes Neu-Kameruns ist daher die Besprechung der Handels-, Verkehrs- und Arbeiterverhältnisse notwendig.
Bei dem Gegenstände des vorigen Abschnittes war es leicht, die Besprechung auf das neue Gebiet zu beschränken. Die Darstellung hörte einfach da auf, wo die neuen Grenzen laufen. Diese Beschränkung wird bei dem Gegenstände des folgenden Abschnittes nicht im gleichen Maße möglich sein; denn die zu diesem Gegenstände vorliegenden Angaben beziehen sich meist auf ganz Französisch-Äquatorial-Afrika, so daß eine Ausscheidung für Neu-Kamerun nicht möglich ist. Wenn trotzdem im folgenden einige Zahlen gegeben werden, so geschieht dies in der Annahme, daß die Entwicklung des ganzen Wirtschaftsorganismus, von dem Neu- Kamerun bisher einen Teil gebildet hat, immerhin einen gewissen Anhalt