Druckschrift 
Neu-Kamerun : das von Frankreich an Deutschland im Abkommen vom 4. Nov. 1911 abgetretene Gebiet ; beschrieben auf Grund der bisher vorliegenden Mitteilungen / von Karl Ritter
Entstehung
Seite
26
Einzelbild herunterladen
 

26

beruhigen, die noch nicht unterworfen sind und mit den jetzt deutschen Stämmen in reger Verbindung leben.

Steuern hat die französische Verwaltung im Kudu-Dschua-Lande bisher noch nicht erheben können. Dagegen scheint im Gebiete des Iwindo (Mwung-Bezirk) mit der Steuererhebung schon begonnen worden zu sein, wenn auch vorläufig ohne viel Erfolg, da von einer wirklichen Verwaltung hier nur stellenweise die Rede sein kann und die Nieder­lassungen der Eingeborenen hier besonders schwer zugänglich sind.

Die dichte Bevölkerung am Oberlaufe des Woleu wird als zugäng­licher und weniger kriegslustig geschildert als ihre östlichen Stammes­genossen. Die Steuererhebung soll hier in den letzten Jahren mit gutem Erfolg begonnen haben. Dagegen scheinen die weiter nördlich sitzenden Ntem, die eine Gruppe für sich bilden, schwieriger zu behandeln zu sein. Sie sind unter den ihnen benachbarten Stämmen als gefährliche Räuber verrufen. Im Jahre 1911 sind im Woleu-Ntem-Gebiete einige Unruhen vorgekommen, die aber ohne größere militärische Machtentfaltung unterdrückt werden konnten. Die Bevölkerung zwischen den Posten Minwul und Minkebe hat sich dabei als gut bewaffnet gezeigt. Das Pulver soll, wie französischerseits behauptet wird, von spanischem Gebiete herübergeschmuggelt werden.

II. Der Sanga-Vorsprung.

Literatur.

§ 11. Le Mouvement gSographique 1900 S. 565; 1903 S. 127; 1908 S. 297.

LAnthropologie 1911 Juniheft.

Die Grenzen des Sanga-Vorsprungs werden im November-Abkommen wie folgt bestimmt:

La frontiere partira ensuite de la riviere Sangha ä un point situe au sud du centre dOuesso (qui reste frangais) ä une distance de 6 kilo- metres au moins et de 12 kilometres au plus de cette localite, suivant la disposition geographique des lieux. Elle obliquera vers le sud-ouest, pour rejoindre la vallee de la Kan- deko, jusquä son confluent avec la Bokiba. Elle descendra celle-ci

Die Grenze verläßt dann den Sangafluß an einer Stelle, die süd­lich der Stadt Wesso (die franzö­sisch bleibt) je nach der geographi­schen Gestaltung der Örtlichkeit mindestens 6 und höchstens 12 Kilometer von dieser Ortschaft ent­fernt hegen soll. Sie biegt von hier nach Südwesten ab und folgt dem Tale des Kandeko bis zu seiner Vereinigung mit dem Bokiba. Sie