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Deutschland als Kolonialmacht : Dreißig Jahre deutsche Kolonialgeschichte / Hrsg. vom Kaiser-Wilhelm-Dank Verein d. Soldatenfreunde
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des Geländes ist die Aktionsfähigkeit der Truppe bedeutend erhöht worden. Im Frieden hält sie Zu Übungszwecken aber auch zum Gebrauch für Interessenten 1420 1cm Heliographenlinie in Betrieb. Die Schutztruppe zählt rund 200 Europäer und 2500 Farbige.

Die auswärtigen Angelegenheiten Verkehr mit den Nachbarkolonien usw. bearbeitet der Erste Referent.

Lokalverwaltung.

Die Gerichtsbarkeit über die Europäer üben das Obergericht in Daressalam in zweiter und die Bezirksgerichte in Daressalam, Tanga, Muansa, Tabora und Neu- Moschi in erster Instanz aus.

In Daressalam üben drei, in Tanga zwei Nechtsanwälte die Praxis aus, von denen je einer zugleich Notar ist.

Die Gerichtsbarkeit über die Farbigen ist von der Verwaltung nicht getrennt; und das wird aus politischen Gründen für absehbare Zeit noch so bleiben müssen. Sie fällt daher den lokalen Verwaltungsbehörden zu. Es kamen 17 443 Verurteilungen vor.

Als lokale Verwaltungsbehörden bestehen 18 Bezirksämter, drei Residenturen und ein Militärbezirk. Der prinzipielle Unterschied ist folgender. Wo keine oder nur schwache eingeborene Autoritäten (Sultane, Häuptlinge, Dorfälteste) vorhanden sind und eine intensive Verwaltung bereits möglich und zweckmäßig erscheint, sind Bezirksämter errichtet worden. Die Vorstufe bilden die Militärbezirke; sie bestehen noch da, wo die Verhältnisse nicht geordnet genug für eine Zivilverwaltung erscheinen und die wirtschaftlichen Interessen unentwickelt sind (Mahenge). Wo starke ein­heimische Machthaber am Ruder sind, die sich friedlich den Direktiven der Negierung fügen, haben wir Residenturen errichtet, die im allgemeinen nur beratend und kon­trollierend auf den eingeborenen Fürsten einwirken sollen. Dies ist der Fall im Zwischen­seengebiet Bukoba-Ruanda-Urundi. Der letzte Militärbezirk wird in den nächsten Jahren verschwinden. Bis dahin übt der Kompagnieches, unterstützt von seinen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften, nebenamtlich auch die Zivilver­waltung aus.

Die Residenturen können längere Dauer haben. Wenn es ihnen gelingt, die ein­geborenen Machthaber nach britischem Rezeptevon Innen auszuhöhlen", d. h. sie so in die Hand zu bekommen, daß sie ihre Macht nach dem Winke des Residenten aus­üben, haben sie ihren Befähigungsnachweis erbracht. Werden die Negerfürsten auf­sässig und kommt es zu einem großen Aufstande, der niedergeschlagen wird, so gehört ein großes Maß von Selbstbeherrschung dazu, einen anderen Fürsten einzusetzen, statt das Landeinfach" in ein Bezirksamt umzuwandeln.

Die Bezirksämter werden verwaltet von einem Bezirksamtmann, der meist Jurist ist. Bei wichtigen Ämtern ist ihm als Gehilfe und ständiger Vertreter ein Adjunkt beigegeben. Dieser oder der Sekretär Pflegt die Eingeborenenrechtsprechung auszu­üben, die in der Landessprache stattfindet. Der ev. der zweite Sekretär ist wesent­lich Kassenbeamter. Namentlich seitdem die Steuererträge so groß geworden sind, kann eine Arbeitskraft den Anforderungen des Kassen- und Rechnungswesens kaum noch gerecht werden. Für die Führung der Register und den sonstigen Bureau- und Kanzleidienst Pflegen noch einige europäische Hilfskräfte vorhanden zu seiu. Deu Polizeidienst versorgen ein oder Zwei Wachtmeister und die farbigen Polizeisoldaten, die eine militärisch ausgebildete und organisierte Abteilung von 70 bis 130 Mann bilden uud teilweise auch über Artillerie verfügen. Da die Soldaten bereits ausgebildete Berufskrieger sind, brauchen sie nur zwei- bis dreimal in der Woche militärischen Dienst zu haben. Im übrigen fällt ihnen der Wachtdienst, die anstrengende Beaufsichtigung der Kettengefangenen zu. Außerdem machen sie polizeiliche Patrouillengänge. Am meisten aber werden sie mit Arbeitsdienst beschäftigt. Da zu Wachtmeistern in der