Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1895)
Entstehung
Seite
181
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Zwischenzeit mit den konkurrierenden Mächten die nötigen Unterhandlungen gepflogen, insbesondere auch mit Frank­reich; dieselben führten zu einem für uns günstigen Re­sultat. In dem zwischen Deutschland und Frankreich abgeschlossenen Vertrage nämlich erkannte die Regierung der französischen Republik das deutsche Protektorat über das Togogebiet an und verzichtete auf die Rechte, welche sie hinsichtlich des Gebietes von Porto Seguro und Klein-Popo zuerst geltend gemacht hatte, so daß auch der letztere Ort unter die deutsche Schutzherrschaft kam. Bereits vor Abschluß dieses Vertrages war die kaiserlich deutsche Regierung zur Ernennung der Regierungs­Vertreter in den Schutzgebieten geschritten. Für das Togogebiet wurde der Regierungs-Assessor Falkenthal zum kaiserlichen Kommissar und Konsul ernannt. Der Sitz der Regierung wurde fürs erste Bageida. So waren denn auch an der Sklavenküste die der Begründung einer deutschen Schutzherrschaft daselbst entgegengesetzten Schwie­rigkeiten aus dem Wege geräumt und der Grund zu einer deutschen Kolonie gelegt.

3. Die Erforschung und Verwaltung von Togoland

Mehr noch als in den anderen Schutzgebieten mußte es bei der nur durch einen schmalen Küstenstreifen mit dem Meere verbundenen Togokolonie die Aufgabe der Kolonialverwaltung sein, weiter nach dem Innern vor­zudringen. Hier war der Erforschung noch ein weites Feld vorbehalten, und es wurde auch die Erkundung des Hinterlandes von der Küste aus mit großer Energie ins Werk gesetzt. Zunächst wurden einige kleinere Vor­stöße unternommen durch den Regierungs-Kommissar Assessor Falkenthal, ferner vr. Henrici, Lieutenant Strensch und andere, denen später größer angelegte Expeditionen folgten. Als Führer von solchen wurden 1888 zwei Begleiter Wissmanns auf seiner Kassai-Reise heraus-