173
2. Wir Togo unter deutsche Schulcherrschaft gestellt wurde.
Im Togogebiet wurden im Jahre 1880 die ersten Faktoreien und zwar zum großen Teil von Deutschen, nämlich Hamburger und Bremer Firmen, angelegt. Maßgebend für die Wahl der Plätze waren für die deutschen Firmen besonders Rücksichten aus die vielen Belästigungen, denen dieselben an der englischen Goldküste von Seiten der dortigen Zollbehörden ausgesetzt waren; diese Verlegung deutscher Etablissements nach von den Engländern unabhängigen Gebieten zog natürlich einen Ausfall an Zolleinnahmen für die großbritannische Kolonialbehörde nach sich; das Streben der letzteren ging infolgedessen darauf hin, noch weitere Gebiete ihrem Besitztum einzuverleiben. Die Interessen der Engländer und der nichtenglischen Kaufleute, welche in unabhängigen Gebieten etabliert waren, standen sich entgegen, während das Interesse der Eingeborenen sich mit dem der Nicht- engländer deckte; denn von diesen zogen sie ja Vorteile, die sonst den Engländern zu gute kamen. Es wurde daher den letzteren nicht sehr leicht, im guten die unabhängigen Häuptlinge zum Anschluß an England zu bewegen. Was aber den Engländern nicht direkt gelingt, das versuchen sie indirekt durch Aufhetzungen und Intriguen, und so säeten sie auch hier Zwietracht zwischen der eingeborenen Bevölkerung und den nichtenglischen Kaufleuten, die unter den Verhetzungen immer mehr zu leiden hatten. Die deutschen Firmen wandten sich daher mit einem Schutzgesuch an die deutsche Regierung, infolgedessen diese auch Veranlassung nahn:, sich eingehend mit der Regelung dieser unliebsamen Verhältnisse an der Westafrikanischen Küste zu beschäftigen. Sie forderte zunächst Gutachten ein von den Senaten der freien Hansastädte und von den Kommandanten der Kriegsschiffe, welche sich an der westasrikanischen Küste aufgehalten hatten; daraufhin wurde dann der Entschluß