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Satzungen der Deutschen Vereinigung Yokohama-Tokio : beschlossen in der Hauptversammlung, Februar 1901 in Yokohama
Entstehung
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SATZUNGEN

DER

Deutschen Vereinigung in Yokohama-Tokyo.

§

Der Name der Vereinigung ist :

Deutsche Vereinigung in Yokohama/Tokyo.

§ 2.

Zweck der Vereinigung ist:

Vertretung und Förderung Deutscher wirt­schaftlicher Interessen in Japan.

§ 3 -

Der Sitz der Vereinigung ist in Yokohama.

§ 4 -

Die Deutsche Vereinigung besteht aus ordentli­chen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und corres- pondirenden Mitgliedern.