IV. Kapitel.
Maßnahmen der Kolonialverwaltung im Interesse des Baumwollbaues in den drei Schutzgebieten.
1. Baumwollbewertung.
Die auf den Baumwollstationen der drei Schutzgebiete, wenn auch nur in relativ kleinen Mengen produzierte Baumwolle muß besonders sorgfältig begutachtet werden, damit die züchterischen Arbeiten auf diesen Gutachten fußen können. Um ein gleichmäßiges, zusammenhängendes Bild über die Versuchsergebnisse in bezug auf die Güte und Brauchbarkeit der jährlich erzeugten Baumwolle zu erhalten, werden daher Muster von etwa je 4 kg von jeder Sorte an einige hervorragende Vertreter des Baumwollhandels bzw. der Baumwollspinnerei geschickt, die sich zur Begutachtung in entgegenkommendster Weise dieser Mühe unterziehen.
Von den einzelnen Zuchtstämmen gehen an die unten genannten Firmen alljährlich gleich große Muster, die zu Vergleichszwecken aufbewahrt werden. Um die Vergleiche zu erleichtern und Verwechslungen zu vermeiden, sind für jedes Gouvernement und jede Versuchsstation einheitliche Kennziffern und -buchstaben eingeführt, die übersichtlich und einfach die Sorte, Herkunft der Saat und das Anbaujahr erkennen lassen. Jedem einzelnen Muster sind ferner kurze Angaben über Durchschnittsertrag, Widerstandsfähigkeit und andere wichtige Eigenschaften beigefügt.