Einleitung.
Drei Jahre sind seit Erscheinen der ersten, die „Baumwollfrage" behandelnden Denkschrift des Reichs-Kolonialamts verflossen. Sie verfolgte das Ziel, auf breiterer Grundlage die Verhältnisse der Baumwoll- produktion und des Baumwollverbrauchs auf der Erde darzustellen, und behandelte diejenigen Maßnahmen, welche in verschiedenen Produktions- und Verbrauchsländern zur Behebung der „Baumwollnot“ ergriffen worden waren oder noch ergriffen werden sollten.
Eines der wesentlichsten Ergebnisse jener Untersuchungen bestand in der als dringend erkannten Forderung staatlichen Eingreifens zur Hebung der Baumwollproduktion in den deutschen Schutzgebieten im Sinne einer gesunden nationalen Wirtschaftspolitik. Diese Forderung haben, wie in der Denkschrift nachgewiesen wurde, sich auch fremde Kolonialmächte zu eigen gemacht, darunter auch England, das im übrigen die Gestaltung der Produktion in seinen überseeischen Besitzungen grundsätzlich der privaten Initiative überläßt.
Soweit die deutschen Schutzgebiete in Betracht kommen, konnte es sich nach der damaligen Lage der Verhältnisse im wesentlichen nur um Entwicklung eines Programms und um allgemeinere Erörterungen handeln. Zwar war bereits vor Erscheinen der Denkschrift, im Jahre 1910, in Deutsch-Ostafrika und Togo mit der Ausführung des Programms begonnen worden, aber Ergebnisse lagen noch nicht vor.
Das genannte Jahr stellt insofern einen Wendepunkt dar, als damals — auf Grund der Vereinbarung zwischen dem Staatssekretär des Reichs- Kolonialamts und dem Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee vom 14. März 1910 — eine Arbeitsteilung zwischen der Kolonialverwaltung und dem Komitee stattgefunden hat, auf Grund deren seitens der Verwaltung