Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1903) Ethnographie
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deutlichen Ausdruck besitzen, wenn also einer derartige Reden hört, gellt er zu seiner Familie hin und berichtet es. Wenn es nun offenbar ist, dass der Betreffende kein Recht hatte dies zu sagen, so beschliesst man denselben entweder tot zu schlagen oder die Strafe des Ofens (siehe oben) an ihm zu vollziehen, oder aber sie holen einen Korb voll Kot vom Strande und bringen ihn als Speise den Be­leidigern, womöglich das Lästermaul damit stopfend, wenn nämlich Wasser genügend in der Nähe ist, damit sie sich rasch darauf baden können l .

Eine ähnliche, aber weit gefährlichere Strafe für solche Lästermäuler war die Strafe uteve, des Beissens (ü) in die giftige Wurzel des AmorpliophaUus (teve). Darauf pflegte die Mundschleimhaut dermassen sich zu entzünden und aufzuschwellen, dass wochenlang die Einnahme fester Nahrung un­möglich war und sogar der Tod nicht selten eintrat. Ähnlich gefährlich war das Beissen in rohen Taro gewisser besonders scharfer Arten (siehe Absclin. X). Ebenso war das Fangballspielen mit Fischen 2 , deren Giftstacheln in die Hand drangen, ebenso schmerzhaft wie gefährlich.

Waren diese Strafen schon sehr schwere, welche häufig genug tödlichen Ausgang im Gefolge haben konnten, war auch Totschlag als Rache an der Tagesordnung, so war dies alles doch noch nicht der Hinrichtung als Todesstrafe gleich zu achten. Diese wurde nur von den "Versammlungen von Dorfschaften oder Distrikten beschlossen und zwar als Entgelt für Mord 3 . Stair berichtete, dass noch zu seiner Zeit eine Hinrichtung stattfand und zwar an einem Manne, welcher fünf Mitglieder seiner Familie ermordet hatte. Die Art der Hinrichtung schildert Stair ähnlich wie Stuebel kurz so, dass der Mörder an eine Palme befestigt und dann mit derselben so zusammengeschnürt wurde, wie der Tabak zu einem Bündel (sae).Hier blieb er die ganze Nacht und starb.

Natürlicherweise standen den Verurteilten auf Samoa keinerlei Rechtsmittel zur Verfügung, auch kein König vermochte ein Wort der Begnadigung zu sprechen. Wohl aber gab es doch einen Weg, der vor der Ausführung des Urteils und sogar vor dem Tod schützen konnte, nämlich gewisse Asyle, Zufluchtsstätten, sulufaiga, deren Betreten Befreiung und Rettung brachte. Vor allem waren diese Zufluchtsstätten gewisse Häuser angesehener.Häuptlinge, die schon im ersten Bande genannt sind, nämlich z. B. das des Tofaeono zu Vaiala auf Upolu, das des Salä in Lealatele auf Savai'i, das Haus des Fa'ivae in Leone auf Tutuila u. s. w., während bei kleineren Strafen als Prügel, namentlich wegen Achtungsverletzungen gegen Häuptlinge, schon jedes Haus eines Dorf- oder Sprecherhäuptlings Schutz gebot. Aber auch ein Baum, der Sandelholzbaum von Vaigafa (siehe Bd. I p. 286), bot Ver­brechern Schutz, so dass das Lehen der Verdammten auch bei diesen Völkern nicht immer ganz ver­loren erschien.

f) Ehrenbeweise für Häuptlinge im Leben und im Tode 4 .

Über die Unterschiede zwischen Häuptlingen und Sprechern (ali'i und tulafale), deren Rechte und Pflichten ist schon im ersten Bande viel die Rede gewesen. Über ihr Leben in der Familie und ihr Auftreten in der Öffentlichkeit haben die letzten Kapitel das dort noch nicht Erwähnte zusammen­gestellt. Wie man aber im täglichen Leben einen Häuptling von einem Nichthäuptling unterscheiden kann, davon verlautete bis jetzt noch wenig. Ein bekannter Ausspruch 5 lautet:Die Schwierigkeit auf Samoa ist nicht, einen Häuptling herauszufinden, sondern zu erkennen, wer ein gewöhnlicher Mensch ist. Dies ist in gewisser Beziehung ganz richtig, indem die Häuptlingsfamilien recht zahl­reich und gross waren, und da die Mitglieder solcher den Verkehr mit den Weissen als ihr Vorrecht betrachteten, so wurden die Besucher Samoas in früheren Tagen oft recht wenig von den gemeinen Leuten gewahr. Heute kommt aber noch als wesentliches Moment hinzu, dass die Mission die Macht der Häuptlinge gebrochen hat, so dass sich heute jeder freche Lümmel als ali'i hervorzuthun wagt, Trotzdem giebt es aber für den Kenner heute noch genügend Anzeichen, woran er den Häuptling des Dorfes oder einer Familie erkennt, indem ich hier in den folgenden Zeilen nur den Ältesten, den matai, als solchen bezeichnet wissen möchte, und von den Titelhäuptlingen oder gar Königen natürlich völlig absehe, von denen zur Genüge im ersten Bande, z. B. p. 10, die Rede war.

1 Vergd. Bd. I p. 200 Anm. 8.

2 Wahrscheinlich handelte es sich dabei um den gefährlichen apua und i'atala (siche Absclin. X).

3 Raubmord ist so gut wie unbekannt.

4 Hauptsächlich nach Stuebel, Stair und Turner.

5 Turner p. 174.