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Bilder aus der Südsee : unter den kannibalischen Stämmen des Bismarck-Archipels / von Heinrich Schnee
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Kapitel V.

Verwaltung und Rechtsprechung auf der Gazellehalbinsel.

Bei der geringen Anzahl der auf der Gazellehalb­insel wohnenden Europäer machte die Verwaltung wie die Gerichtsbarkeit über die Weissen, von einzelnen langwierigen Prozessen und der schwierigen Nach­prüfung der alten Landtitel abgesehen, nicht allzuviel Arbeit. Dagegen nahm die Verwaltung und die Ge­richtsbarkeit in Eingeborenensachen einen um so breiteren Spielraum ein. Im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung der Kolonie galt es vor allem, im Bereich der europäischen Ansiedlungen den Frieden zu sichern und mit Hilfe der Eingeborenen für die Weissen brauch­bare Wege zu schaffen. Beide Ziele konnten nur durch eine eingehende Beschäftigung mit den Eingeborenen und ein intensives Eindringen in ihre Bräuche und Rechtsgewohnheiten erreicht werden. Der früher herr­schende Zustand der Rechtlosigkeit und der Gewalttaten war in weiten Gebieten auf der Gazellehalbinsel durch den Kaiserlichen Richter Dr. Hahl beseitigt worden. Durch Niederwerfung und Bestrafung der Friedens­brecher, durch eine den Anschauungen der Eingeborenen