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Kapitel V.
Verwaltung und Rechtsprechung auf der Gazellehalbinsel.
Bei der geringen Anzahl der auf der Gazellehalbinsel wohnenden Europäer machte die Verwaltung wie die Gerichtsbarkeit über die Weissen, von einzelnen langwierigen Prozessen und der schwierigen Nachprüfung der alten Landtitel abgesehen, nicht allzuviel Arbeit. Dagegen nahm die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit in Eingeborenensachen einen um so breiteren Spielraum ein. Im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung der Kolonie galt es vor allem, im Bereich der europäischen Ansiedlungen den Frieden zu sichern und mit Hilfe der Eingeborenen für die Weissen brauchbare Wege zu schaffen. Beide Ziele konnten nur durch eine eingehende Beschäftigung mit den Eingeborenen und ein intensives Eindringen in ihre Bräuche und Rechtsgewohnheiten erreicht werden. Der früher herrschende Zustand der Rechtlosigkeit und der Gewalttaten war in weiten Gebieten auf der Gazellehalbinsel durch den Kaiserlichen Richter Dr. Hahl beseitigt worden. Durch Niederwerfung und Bestrafung der Friedensbrecher, durch eine den Anschauungen der Eingeborenen