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A. Einleitung:
Das delegierte Verordnungsrecht als rechtschaffender Faktor
in der Kolouialgesetzgebung.■ . . . 11
ß. Allgemeine Vorbemerkungen über die staatsrechtliche Natur der Delegation und Subdelegation.
1. Begriff der Delegation. 13
2. Anwendungsgebiet der Delegation. 14
a) in der vorkonstitutionellen Zeit. 14
b) im konstitutionellen Staat. 16
3. Das Verordnungsrecht als delegierte gesetzgebende
Gewalt. 17
4. Begriff und Zulässigkeit der Subdelegation. 22
C. Delegation und Subdelegation im kolonialen Verordnungsrecht.
1. Die staatsrechtliche Stellung der Reichsgesetzgebung
im Hinblick auf die Kolonien; Ableitung aller Kolonialgewalt von der Legislative des Reichs.
a) Die ursprüngliche Kompetenz der gesetzgebenden
Faktoren des Reichs zur Regelung kolonialer Angelegenheiten . 28
b) Erhaltung der prinzipiellen Kompetenz der Reichs
gesetzgebung auch nach Erlass des Schutzgebietsgesetzes . 37