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Delegation und Subdelegation im deutschen kolonialen Verordnungsrecht / von Hermann Dähn
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A. Einleitung:

Das delegierte Verordnungsrecht als rechtschaffender Faktor

in der Kolouialgesetzgebung. . . . 11

ß. Allgemeine Vorbemerkungen über die staatsrecht­liche Natur der Delegation und Subdelegation.

1. Begriff der Delegation. 13

2. Anwendungsgebiet der Delegation. 14

a) in der vorkonstitutionellen Zeit. 14

b) im konstitutionellen Staat. 16

3. Das Verordnungsrecht als delegierte gesetzgebende

Gewalt. 17

4. Begriff und Zulässigkeit der Subdelegation. 22

C. Delegation und Subdelegation im kolonialen Ver­ordnungsrecht.

1. Die staatsrechtliche Stellung der Reichsgesetzgebung

im Hinblick auf die Kolonien; Ableitung aller Kolonial­gewalt von der Legislative des Reichs.

a) Die ursprüngliche Kompetenz der gesetzgebenden

Faktoren des Reichs zur Regelung kolonialer An­gelegenheiten . 28

b) Erhaltung der prinzipiellen Kompetenz der Reichs­

gesetzgebung auch nach Erlass des Schutzgebiets­gesetzes . 37