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Togo, die Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft und die Erschließung des Landes / von Georg Trierenberg
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Zweiter Teil. Überblick über die Verwaltung.

Stationen angelegten Versuchspflanzungen und auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen.

Zur Aufrechterhaltung der örtlichen Ruhe und Ordnung ver­fügen die Lokalverwaltungen über eine je nach den örtlichen Be­dürfnissen größere oder geringere Anzahl von farbigen Polizisten.

9. Gerichtsbarkeit über Europäer,

Die Gerichtsbarkeit über die im Schutzgebiet ansässigen Weißen übt der Bezirksrichter in Lome aus. Bei wichtigeren Sachen ist das aus ortseingesessenen Europäern als Beisitzern und ihm als Vorsitzenden bestehende Bezirksgericht zuständig. Gegen die Ent­scheidung erster Instanz kann Berufung bei dem in Buea in Kame­run befindlichen Obergericht eingelegt werden,

10, Polizeitruppe,

Zur militärischen Sicherung der Kolonie ist eine im ganzen Schutzgebiet verteilte Polizeitruppe vorhanden, welche im III. Teil eingehend behandelt wird. Sie hat sich, vor allem durch ihre be­sondere Organisation, so gut bewährt, daß von ihrer Umwandlung in eine Schutztruppe endgültig Abstand genommen worden ist.

Mit größeren Aufständen hat die Verwaltung nur in den ersten Jahren der Besitzergreifung des Hinterlandes zu kämpfen gehabt. Unbotmäßigkeiten einzelner Häuptlinge oder Landschaften mußten noch bis in die Neuzeit hinein in den Hinterlandsbezirken nieder­geworfen werden. Alle diese Unternehmungen, soweit sie einen größeren Umfang hatten, sind im IV. und V. Teile erschöpfend geschildert.

11, Finanzen,

Die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Etats des Schutzgebiets auf das Rechnungsjahr 1912 betragen 3 150 610 Mark, ohne daß ein Reichszuschuß erforderlich wäre. Trotz der durch den Einsturz der Landungsbrücke hervorgerufenen ungün­stigen Beeinflussung der Einnahmen schloß das Rechnungsjahr 1911 mit einem Überschuß von 672 924 Mark ab (im Vorjahr 721 000 Mark). Dieser günstige Abschluß ist vornehmlich auf die Mehr­einnahmen an Steuern und Zöllen zurückzuführen, die den An­schlag um 311 750 Mark und 555 000 Mark überschritten haben.