Vorwort.
Ein zweijähriger Aufenthalt in Deutsch-Ostafrika in amtlicher Stellung erweckte in mir das Interesse, die Sklavenfrage einer Untersuchung zu unterziehen. Sie ist zwar bereits häufig Gegenstand der Erörterung und Gesetzgebung gewesen, hat aber noch keine eingehendere vergleichende Darstellung erfahren.
Das Problem ist sowohl für den Historiker und Volkswirt von großer Bedeutung wie für den praktischen Politiker, dessen Entschließungen nur dann sachgemäß sein können, wenn sie auf der Kenntnis der bisherigen Maßnahmen, ihrer Erfolge und Mißerfolge, fußen. Dabei darf sich der deutsche Politiker nicht auf Deutsch-Ostafrika beschränken, denn dieses ist nur ein Teil, wenn auch der bedeutendste, eines größeren Gebietes mit innerem Zusammenhang, das neben unserer Kolonie das Britische Ostafrika und das unter englischem Protektorat stehende Zanzibar umfaßt. Nur deren gemeinsame Betrachtung kann die Grundlage für weitere praktische Maßnahmen ergeben. Niemand ist besser geeignet Lehrer zu sein als die Erfahrung, und besonders wir Deutsche als junge Kolonialmacht haben alle Veranlassung, aus derjenigen der älteien englischen Nutzen zu ziehen.
Doch nicht allein im Hinblick auf die konkreten Aufgaben, die bei der Sklavenpolitik zu lösen sind, wurde die vorliegende Arbeit unternommen, sondern auch um einen Beitrag zur Eingeborenenpolitik überhaupt zu liefern. Jene bildet einen Teil von dieser, und es sind bei ihr wichtige Fragen der Eingeborenenpolitik zu behandeln, die ihre Bedeutung mit der Aufhebung der Sklaverei keineswegs verlieren.
Die Sklavenfrage hat in den letzten Jahren unsere gesetzgebenden Körperschaften wieder beschäftigt. Ein Zentrumsantrag bei den Verhandlungen der Budgetkommission des Reichstags am 19. April 1912, der mit den Stimmen der Sozialdemokraten angenommen wurde, ersuchte