Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1902) Verfassung, Stammbäume und Überlieferungen
Entstehung
Seite
465
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Abteilung VII.

Vergleichung des Alters der Stammbäume.

Schon bei der Geschichte der Verfassung wurde betont, dass die wahre geschichtliche Über­lieferung nicht sehr weit zurückreiche und auf höchstens 700 Jahre zu bemessen sei, ja eigentlich nur über 500 Jahre mit, absoluter Sicherheit sich zurückverfolgen lasse. Wenn ich trotzdem 33 Genera­tionen annahm, so that ich dies nur, um, eine Generation zu durchschnittlich 30 Jahren berechnet, eine runde Zald, nämlich 1000 Jahre, zur Verfügung zu haben, in welche sich voraussichtlich auch in Zukunft alles wird unterbringen lassen. Denn wenn es auch als unwahrscheinlich gelten sollte, so muss man doch der Möglichkeit Raum geben, dass späterere umfassendere und eingehendere Forschungen auch in das Dunkel der Sage noch mehr historisches Licht bringen werden. Selbst für den der münd­lichen Überlieferung Vertrauenden und in die Ethnologie Eingeweihten muss die Sicherheit derselben auch während des geringeren genannten Zeitraumes etwas Überraschendes haben ! , um so mehr, wenn ich betone, dass die mitgeteilten Texte unabhängig von einander gewonnen und im ganzen unveränderte Dokumente sind. Wie ich schon in den Vorbemerkungen ausführte, wurden die Hauptlinien durch zahlreiche Vergleichungen sichergestellt. Dabei ergaben sich natürlich zahlreiche Fehler und Unsicher­heiten der einzelnen Berichterstatter, die zumeist in die Augen fielen. Bald wird man dabei gewahr, welcher von den Stammbäumen einer Linie der zuverlässigste ist und vermag Unverständliches in diesem aus den andern sicli zu erklären. Das beste Hilfsmittel ist dabei immer der Zeitvergleich mit andern Stammbäumen, und da die Tuiaana-Linie ungefähr 15 Generationen weit rückwärts sich ein­wandfrei festlegen liess, indem nahezu alle Überlieferungen hier keinerlei nennenswerte Abweichungen enthielten, so wurde die Zeit von Tamälelagi (gen 20) bis zum jetzt lebenden Tamasese (gen 33) als Basis angenommen.

Da die meisten bedeutenden Häuptlingsfamilien mit der Tuiaana-Linie verwandt sind, so liess sich leicht auch für diese die Zeit festsetzen. Was die Zeit vor der 20. Generation anbetrifft, so bietet hier die Tuiatua-Linie zurück bis zur 10. Generation die besten Anhaltspunkte. Die ersten zehn Generationen müssen dagegen, wie schon betont, als rein sagenhaft betrachtet werden.

Der Übersichtlichkeit halber habe ich in folgendem die fünf wichtigsten Linien von Upolu und Savai'i zusammengestellt, welche als Grundlagen für andere Zeitvergleiche zu dienen bestimmt sind. Denn alle andern Häuptlingsfamilien sind mit einer oder mehreren dieser Linien verwandt. Deshalb giebt die Tafel auch einen guten Überblick über die Verwandtschaftsbeziehungen der Hauptfaniilien, insbesondere auch über die des Mata'afa Tupua, der nur zur Tonumaipe'a-Linie keine näheren Beziehungen hat.

Betreffs der Tuimanu'a-Linie habe ich eine Einreihung unterlassen, teils weil sie der geringen Verwandtschaften halber nicht sicher zu ermöglichen war, teils weil in der That für Deutsch-Samoa im speciellen dieser Stammbaum, gerade seiner spärlichen Beziehungen halber, geringe Wichtigkeit besitzt. Auch kommt hier in Betracht, dass, da hier nicht, immer der Sohn auf den Vater folgte, der Stammbaum unsicher ist, wie dies auch bei der Tuitoga-Linie der Fall ist. Die Festlegung beider sei späteren Arbeitern auf diesem Felde dringend ans Herz gelegt, um so mehr, als die Tuimanu'a lebhafte Beziehungen zu Rarotonga gehabt zu haben scheinen.

In Manu'a lässt sich auch der Mythus am weitesten zurückverfolgen und ich habe p. 3Ü4 ver­sucht, diese Zeit in vier Perioden zu teilen. Die Übergänge von Mythus zu Sage und Geschichte sind indessen völlig verschwommen, wie daselbst zu ersehen.

1 Ich meine damit die Exaktheit der Übereinstimmung namentlich der faalupega und der Stammbäume unter­einander, die mit einem Hauptbuch und Konto verglichen werden könnte.

A. Krämer, Die Samoa-Inseln.

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