Im Verlage der G. J. Göschen'schen Verlagshandlung G m.b.H. .— - • in Berlin W 10 und Leipzig erschienen ferner: ■
Geschichte der Aufteilung und Kolonisation Afrikas seit dem Zeitalter der Entdeckungen
Von Dr. Paul Darmstaedter
Professor an der Universität Göttingen
Erster Band: 1415 -1870. Brosch. M.7.50, inHlbfr. geb. M.9.50
W ie der Titel andeutet, ist die Aufgabe dieses Buches eine doppelte: es soll die Aufteilung des Erdteils geschildert werden, ein Vorgang, der sich zum großen Teil in Europa abgespielt hat und ein wichtiges Kapitel der Weltgeschichte der neueren Zeit bildet; es soll dabei gezeigt werden, wie die Wertschätzung Afrikas in der Meinung der europäischen Völker jeweils eine verschiedene gewesen ist, natürlich unter dem Einfluß der herrschenden kolonialpolitischen Anschauungen, und wie dadurch der mehr oder minder rasche Gang der Aufteilung bestimmt wurde. Dann aber soll auch die Kolonisation, die Verwaltung und Ausnutzung der von den europäischen Nationen in Besitz genommenen Gebiete dargestellt und gezeigt werden, welche Bedeutung die afrikanischen Kolonien für die europäischen Völker gewonnen haben. Der vorliegende erste Band behandelt die Epoche der portugiesischen Vorherrschaft <15. und 113.Jahrhundert), die Geschichte Afrikas in der Zeit des Sklavenhandels (17. und 18. Jahrhunderts), und ausführlicher den Zeitraum vom Ende des I8.Jahr- hunderts bis 1870, in dem namentlich die Geschichte der ägypt.Expedition Napoleons sowie die Geschichte Algeriens und Südafrikas Interesse erwecken werden.
Einführung in das deutsche Kolonialrecht
Von Prof. Dr. H. Edler von Hoffmann
Studiendirektor an der Akademie für kommunale Verwaltung in Düsseldorf
In Leinwand geb. M. 6.—
Mehr und mehr wendet sich die wissenschaftliche Arbeit dem Kolonialrechte zu, das sich auch als Gegenstand des wissenschaftlichen Unterrichtes eingebürgert hat. Es fehlte aber bisher an einem auf den Resultaten der neueren Forschung beruhenden Lehrbuche des deutschen Kolonialrechts. Das vorliegende Werk versucht es, diese Lücke auszufüllen- Es will aber nicht nur der Ergänzung des akademischen Unterrichtes dienen, es will auch dem Kolonialpolitiker ein Wegweiser durch die Unzahl von kolonialen Rechtsnormen sein. Die ganze Anlage des Werkes ist dadurch bedingt, daß es sich um eine „Einführung“ handelt, d. h. nicht um eine Zusammenstellung all und jeder kolonialrechtlichen Normen, sondern um eine dogmatische Behandlung des wichtigsten Stoffes. Dem Lehrzwecke entsprechend, ist zur besseren Beleuchtung und Hervorhebung der deutschen Rechtsnormen das fremde Kolonialrecht, insbesondere das englische, zum Vergleiche herangezogen worden.
Das Buch will ein rechtswissenschaftliches sein, kolonialpolitische Erörterungen treten deshalb völlig zurück, jedoch ist, wo dies notwendig ist, stets auf die kolonialpolitischen Gesichtspunkte verwiesen worden, durch die die Gesetzgebung bestimmt wird.