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Die Kolonialbahnen mit besonderer Berücksichtigung Afrikas / von F. Baltzer
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Bau der Kolonialbahnen.

im Innern der Personenwagen vor; §39,4 fordert Einrichtungen für diese zur Beleuchtung und, nach Befinden der Landesaufsichtsbehörde, auch zur Heizung, die allerdings nur für Deutsch-Südwestafrika in Frage kommt. § 40 setzt das Maß für Fußbodenhöhe aller Güter­wagen auf mindestens 150 mm über Puffermitte fest, gestattet aber Ausnahmen bei den für besondere Zwecke gebauten Wagen. § 41, Signalstützen und Laternenkasten, regelt nach heimischem Vor­bilde die hier in Betracht kommenden Maße und Abstände von Schienenoberkante, Wagenmitte usw. unter Berücksichtigung der von der Heimat abweichenden Spurweiten. Auch § 42, betreffend die An­schriften an den Wagen, entspricht der heimischen Vorschrift.

Musterentwürfe sind für die Meter- und Kapspur für zahlreiche Einzelteile der Fahrzeuge aufgestellt, so z. 13. für die Radsätze, die Achsbuchsen aus Flußeisenformguß, die Zug- und Stoßvorrichtungen, die Bremsgestänge, die Federböcke und Achshalter der Untergestelle, die Bremsschläuche mit ihren Verbindungstcilen und Kuppelungen u. a. Es kann nicht genug betont werden, wie wünschenswert es im Sinne der Wirtschaftlichkeit ist, für möglichst viele Fahrzeugformen bald zu einheitlichen Mustern zu gelangen. Gewisse koloniale Erfahrungen wird man hierbei allerdings zumeist noch abwarten müssen, ehe man die Formen festlegt.

In den Schutzgebieten stellen die kolonialen, insbesondere die tro­pischen Verhältnisse an alle Fahrzeuge insofern besondere Anforde­rungen, als auf sorgfältige und gewissenhafte Behandlung und Unter­haltung im Betriebe kaum zu rechnen ist; denn fast alle unter­geordneten Verrichtungen und Arbeiten bleiben den Händen Farbiger überlassen; daher sind alle Anordnungen und Einrichtungen zu ver­meiden, die einer besonders sorgfältigen, schonenden Behandlung be­dürfen.

Lokomotiven.

Die heftigen Sandstürme im Gebiet der Wanderdünen von Deutsch- Südwest nötigen bei der Otavibahn und der Bahn Lüderitzbucht Keetmanshoop dazu, das gesamte Gangwerk der Lokomotiven ein­zukapseln; die erforderliche Zugänglichkeit wird dadurch gewahrt, daß man leicht zu öffnende Blechklappen, die in Gelenkbolzcn drehbar sind, an dem Gehäuse angebracht hat. Die bisher auf den kürzeren Strecken mit Vorteil gebrauchten Tenderlokomotiven machen mehr und mehr den Lokomotiven mit Schlepptender Platz, weil die Verringerung des Reibungsgewichts während der Fahrt durch die Abnahme des Kohlen- und Wasservorrats auf den Tenderlokomo­tiven sich bei den gesteigerten Betriebsanforderungen als unzulässig erwies. Zudem bedeutet der Aufenthalt in dem engen, durch die Stirn­wand abgeschlossenen Führerstande der Tenderlokomotiven in den Tropen für den Weißen eine gesteigerte Anstrengung; mit der Ein­führung der Schlcpptencler ist daher unstreitig eine Erleichterung des Dienstes für das Lokomotivpersonal verbunden.