Durchlässe. Tunnel.
2. „Die Bestimmungen für die Ausführung von Konstruktionen aus Eisenbeton bei Hochbauten“ des Herrn Ministers der Öffentlichen Arbeiten vom 16. April 1904, Zentralblatt der Bauverwaltung 1904, Seite 253.
Bauwerke in Beton sind während und nach der Ausführung durch Auflegen von Matten, geweißter Dachpappe, Säcken, Brettern, Grasnarbe oder Sand oder durch Kalkanstrich gegen die Sonnenbestrahlung zu schützen, und bis zum Erhärten ungefähr 8 Tage lang möglichst feucht zu halten. Auf die Hinterfüllung hoher Bauwerke ist besondere Sorgfalt zu verwenden, für Ableitung des Sammelwassers hinter dem Mauerwerk sind Sickerschlitze und Trockenpackungen aus durchlässigem Baustoff herzustellen.
Abb. 109. Umbau Karibib—Windhuk. 3-gekuppelte schräge Durchlässe zwischen Okahandja und Waldau.
1 unnel. Tunnelbauten kommen bis jetzt bei den Schutzgebietsbaimen nur vereinzelt vor, so ein 80 m langer Tunnel in einer Steigung von 1:100 und Krümmung von 80 und 110 m Halbmesser auf der alten Stammstrecke Daressalam—Morogoro, der übrigens infolge des dortigen Streckenumbaus außer Betrieb gesetzt wird. Bei der Ausführung der Bahn Windhuk—Kectmanshoop hat sich der anfangs vorgesehene Tunnelbau zur Überschreitung der Auasberge durch Herstellung der Linie in offenem Einschnitt vermeiden lassen, indem die Steigung der Bahn für die Einfuhrrichtung von 25 auf 29 v. T. erhöht wurde. Auch die bei dem Abstieg der Bahn Tabora—Kigoma zum Tanganjikasee vorgesehenen drei Tunnel kamen infolge einer günstigeren Linienwahl nicht zur Ausführung. - -