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Die Kolonialbahnen mit besonderer Berücksichtigung Afrikas / von F. Baltzer
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Eiserne Brücken.

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Eiserne Brücken.

DieVorschriften für das Entwerfen der Brücken mit eisernem Überbau auf Schutzgebietsbahnen sind eingeteilt in die Abschnitte A: bauliche Ausbildung; B: Festigkeitsberechnung; C; Belastungsannah­men ; D : zulässige Beanspruchungen; E: Zahlenwerte der Momente und Querkräfte. Bezüglich der Stützweiten ist vorgeschricben, daß sie bis zu 30 m nach Möglichkeit auf volle Meter, darüber hinaus auf eine gerade Zahl von Metern abzurunden sind, um die Wiederverwendung ausgeführter Entwürfe zu erleichtern. Als Hauptträger ist bis zu 20 m Stützweite der vollwandige Träger und bis zu 12 m Lichtweite eine Bauweise mit Walzträgern und Betonkappen unter Durchführung

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Abb. 97. Kam. Mittellandbabn. Lebnjokbrücke im Bau (Km 213) mit t'mgchungsbahn.

des Schotterbetts empfohlen. Besondere Beachtung ist der bau­lichen Durchbildung und Zusammensetzung der auf Knicken bean­spruchten gedrückten Stäbe und Bauglieder geschenkt. Hierbei wird die Winkeleisenvcrgitterung besonders empfohlen. Für die Vermei­dung von Wassersäcken und unzugänglichen oder schwer zugänglichen Zwischenräumen werden die in der Heimat üblichen Regeln gegeben; sie haben in den Tropen, zumal im Küstengebiet, erhöhte Bedeutung, da dort vielfach wegen der ungemein heftigen Regenzeit und dauernd herrschenden Feuchtigkeit die Rostgefahr stärker auftritt als in der Heimat. Stärken der Bauteile unter 10 mm sollen deshalb grundsätz­lich vermieden werden. Weiter werden Vorschriften über die Her­stellung der Fahrbahn und ihrer Träger gegeben. Der Querschwellen-