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Die Kolonialbahnen mit besonderer Berücksichtigung Afrikas / von F. Baltzer
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gegnet. Konvexe Gcfällbrüche im Aufträge, konkave im Einschnitte sind zu vermeiden und durch vermittelnde Zwischenneigungen abzu­flachen. wobei stets die Linienführung verbessert und an Erdarbeiten gespart wird. Auch gegen diese Regel wird oft verstoßen.

Für die künftige Anlage von Kreuzungsstationen sind bei langen Steigungen in Abständen von höchstens 15 km Abflachungen mit nicht über 2,5 v. T. Neigung von mindestens 200 bis 300 m Länge einzulegen. Auch an Wasserstellen ist in gleicher Weise auf die künftige Anlage von Wasserstationen durch Einlegung von wagerechten Strecken zu rücksichtigen.

Die Rücksichten der Landesverteidigung für die Beförderung von Militärzügen wahrt bei unsern Schutzgebietsbahnen § 14 und 15 der KBD., indem danach die Landesaufsichtsbehörde den zulässigen grüßten Abstand der Zugfolgestcllen und die Länge der Kreuzungs­stationen. ferner den Abstand und die Leistungsfähigkeit der Wasser­stationen festzusetzen hat.

Spitzkehren. Zur Vermeidung kostspieliger künstlicher Längen­entwicklungen hat man bei steil ansteigendem Gelände bisweilen von den sog. Spitzkehren Gebrauch gemacht, besonders in der Anordnung der doppelten Spitzkehre, bei der der Zug nach Durchfahren der zweiten Kehre wieder die für die gewöhnliche Fahrt richtige Stellung, mit der Lokomotive an der Spitze, erhält. Bei einfachen Spitz.kchren muß für das Entsetzen der Lokomotive ein Umfahrgleis neben dem stumpf endigenden Hauptgleis vorgesehen werden. Bei lebhaftem Ver­kehr wird der Betrieb der Spitzkehren wegen des unvermeidlichen Auf­enthaltes und der Betriebsgefahren bedenklich. Das Hauptbedenken besteht darin, daß bei der Talfahrt jedes Versagen der Bremsen und Durchrutschen des Zuges einen Betriebsunfall durch Überfahren des Prellbocks am Gleisstumpf zur Folge hat. Auch kann der Umstand, daß bei der Talfahrt von der oberen zur unteren Spitz­kehre der ganze Zug in den Kupplungen hängt und die Lokomotive, der Sitz der Bremskraft, sich am Zugschlüsse befindet, leicht zu Un­fällen führen. Die Spitzkehren sollten daher auf Kleinbahnen be­schränkt bleiben.

Mehrere Spitzkehren hat die Sigibahn in Ostafrika aufzuweisen, auch besteht eine doppelte Spitzkehre auf der Usambarabahn bei Ngomeni, die schon zu einigen schweren Unfällen Veranlassung gegeben hat; ihre Beseitigung durch Einbau einer entsprechenden Umgehung ist daher in Aussicht genommen. Ein sicherer Betrieb ist nur bei großer Aufmerksamkeit des Lokomotiv- und Zugpersonals ge­währleistet.

Grunderwerb.

In wesentlichem Unterschiede von den heimischen Bahnen spielt der Grunderwerb für Strecke. Stationsanlagen. Werkstätten, Dienst­gebäude, Beamten- und Arbeiterwohnungen usw. der Kolonialbahnen bis jetzt eine untergeordnete Rolle; die Durchführung des Grund­erwerbs, die in der Heimat meist mit großen Kosten und er.

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