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Die Kolonialbahnen mit besonderer Berücksichtigung Afrikas / von F. Baltzer
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Bau der Kolonialbahnen.

schinen, von seiner Fähigkeit, sich stets rechtzeitig die nötigen Hilfs­kräfte und Arbeiter zu verschaffen u. dgl., abhängt. Aber ebenso, wie sich der Unternehmer bemühen muß, einen hervorragend befähigten Bauleiter mit den geeigneten Hilfskräften zu gewinnen, kann das die Verwaltung schließlich auch tun, und es ist nicht einzusehen, warum das nicht auch ihr gelingen soll, wenn sie die richtigen und notwen­digen Mittel hierfür nicht scheut.

Die erwähnten ungünstigen Erfahrungen aus unseren kolonialen Kinder- und Lehrjahren sind aber vielleicht auch weniger dem System an sich, als dem anfänglichen Mangel an genügender technischer Organisation, dem Mangel an geeigneten Hilfskräften und an tech­nischer kolonialer Erfahrung im allgemeinen zuzuschreiben. Wenn man zum Bau im Eigenbetriebe schreitet, so muß man sich natürlich einen umfassenden Bauverwaltungsapparat mit allem Zubehör an Maga­zinen, Werkstätten usw. schaffen und wird dabei einen um so größeren wirtschaftlichen Erfolg erreichen, je mehr Aussicht besteht, ihn auf eine Reihe von Jahren gleichmäßig zu verwerten und auszunutzen. Diese eigene Regie der Verwaltung schließt nicht aus, daß gewisse in sich abgeschlossene Arbeiten, z. B. Erdarbeiten, die Herstellung einzelner Bauwerke, Vorstrecken des Oberbaus u. dgl. an geeignete Unternehmer getrennt vergeben werden, falls solche mit den unerläß­lichen Eigenschaften im Schutzgebiet zur Verfügung stehen. Die mög­lichste Heranbildung eines brauchbaren Stammes von Bauunternehmern im Schutzgebiet, zunächst für kleinere, mit der Zeit auch für schwierigere Aufgaben, muß eine stete Sorge der Schutzgebietsverwal­tung sein. Je weniger Aussicht besteht, dieses Ziel in Kürze zu er­reichen, um so mehr erscheint es geboten, der Bauausführung in Staats­betrieb näherzutreten.

Es ist nicht in Abrede zu stellen, daß die Gewinnung des ge­eigneten Personals beim Bau in Staatsregie in den tropischen Kolonien für die Verwaltung eine schwere und dauernde Sorge bildet. Denn infolge der kurzen Dienstperioden, der oft schwierigen klimatischen und gesundheitlichen Verhältnisse ist der Personenwechsel und daher der Personenbedarf und -ersatz beträchtlich, zumal wenig Aussicht be­steht, den Nachwuchs für die Beamten und Bediensteten, wie in sub­tropischen Gebieten, in der Kolonie selbst heranzubilden. Auf der anderen Seite ist der Bau in Staatsregie das beste Mittel, sich zugleich geeignete Kräfte für den späteren Staatsbetrieb der Bahn zu er­ziehen.

Ausführung in Gesamtunternehmung. Bauverträge.

Verzichtet man auf die Bauausführung im Eigenbetriebe, so wird die Vergebung des Baus meist in Gesamtunternehmung erfolgen. Die Vergebung zu einer festen Pauschsumme ist nur angängig und zu empfehlen, wenn der Gegenstand des Vertrages nicht sehr umfang­reich, in allen Einzelheiten genau zu übersehen ist und Änderungen irgendwelcher Art keinesfalls zu erwarten sind. Eine Vergebung nach