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Kolonie im allgemeinen Sinne.
Das Wort „Kolonie" ist an sich kein eindeutiges, da die verschiedensten Fälle von Ansiedelung darunter fallen können. Wir gewinnen schon eine Abgrenzung, wenn wir zwischen innerer und äußerer Kolonisation unterscheiden und kund tun, daß hier mit Kolonien nur die Fälle der letzteren, also „überseeische Besitzungen eines souveränen Staates" gemeint sein sollen. Damit sollen die Fälle der sogenannten „Grenzkolonie" (z. B. Sibirien, Mandschurei) nicht ausgeschlossen sein. Auch sie sind, wie sich unten ergeben wird, Kolonien im allgemeinen Sinne?)
Aber auch so ist die Fülle dessen, was unter Kolonien in diesem Sinne fiele, sehr groß. Denn dazu würden auch die Kolonien im ethnographischen Sinne (wie z. B. die deutschen Ansiedelungen in Süd-Brasilien: Santa Catha- rina und Rio Grande do Sul) rechnen. Wir müssen die Grenzen daher noch enger ziehen und sagen: Kolonie ist „jede Machtausdehnung eines Staates auf ein auswärtiges, d. h. außerhalb des bereits von ihm beherrschten Gebietes belegenes Territorium"?) Wenn aber ein Staat seine Macht auf ein bis dahin einer anderen Hoheit unterworfenes Gebiet ausdehnt, so findet auf der anderen Seite, d. h. auf der des bisherigen Trägers der Souveränität, eine Beschränkung seiner Machtbefugnisse statt. Wenn man nun auch bei den Verhältnissen insbesondere unserer afrikanischen Kolonien nicht davon sprechen kann, daß die Häuptlinge, Sultane und sonstigen Führer der Negerstämme vor der
1) vgl. die bei Giese S. 1 angeführte Literatur, u. a. von Hoffmann, Zeitschrift f. Kol. Pol. rc. VIII 1906, S. 447 ff.
2 ) Eine Machtausdehnung des Heimatstaates findet bei den Kolonien im ethnographischen Sinne nicht statt. Bei ihnen brechen die Kolonisten mit der Ansiedlung außerhalb des Heimatstaates alle staatsrechtlichen Beziehungen zu demselben ab, sie bilden einen neuen Staat oder gehen in einem fremden auf. Die Bande, die sie mit dem Heimatstaate allein verbinden, sind die der gemeinsamen Sprache und Kultur.