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5. Einwanderung und Aesiedekung.
Da nach Klausel X des Kontracts vom 28. Mai 1895 die der Hanseatischen Kolonisations-Gesellschaft bewilligten Ländereien nur für die Ansiedlung europäischer Kolonisten bestimmt sein sollten, die europäische, speziell die deutsche Auswanderung aber nur eine äußerst beschränkte war, so bemühte sich Herr Sellin bei der Staatsregierung, eine Modifikation der betreffenden Klausel herbeizuführen. Dies gelang ihm am 31. August 1898 durch Abschluß eines Dsrnao cks uäckiturnento no oontrnoto äs 28 cls Llaio cko 1895, wonach der Kolonisations-Gesellschaft gestattet wurde, 25 X einheimische Kolonisten auf ihren Ländereien anzusiedeln. Diese Aenderung enthält eine nicht unerhebliche Förderung für die Kolonisation, da die europäischen Einwanderer in den unter ihnen angesiedelten, altangesessenen Kolonisten die besten Lehrmeister haben.
Ferner erreichte Herr Sellin gleichzeitig mit vorstehender Abänderung, daß die Bestimmung des Konzessionsvertrages, derzusolge das nach Ablauf von 20 Jahren nicht besiedelte Land ohne Entschädigung an den Staat zurückfallen soll, von der Regierung zu Gunsten der Gesellschaft dahin interpretirt wurde, daß Landkomplexe bis zu einem Areal von 3000 kia zu industriellen Unternehmungen, wie Schneidemühlen w. verkauft werden dürfen.
Nun erst konnte die Besiedlung in schnellerer Weise, als bis dahin erfolgen.
Es wurden eingeführt von der Gesellschaft im Jahre 1897 103, 1898 182 und 1899 332, zusammen 617 Personen.
Die Zunahme der Einwandererziffer datirt seit der Konzessionsertheilung an die Gesellschaft durch das Auswärtige Amt in Deutschland am 13. November 1898: aber sie entspricht doch keineswegs den Anstrengungen und Kosten, die mit der Propaganda für die Kolonisation gemacht wurden, zumal sich mehr als ein Drittel der Eingewanderten wieder von der Kolonie zurückgezogen hat, nachdem diese Leute zur Ueberzeugung gelangt waren, sich falsche Vorstellungen vom Kolonistenleben gemacht zu haben und nicht die dafür erforderlichen Eigenschaften zu besitzen.
Voraussichtlich wäre eine völlige Stockung in der Besiedlung eingetreten, wenn nicht in Folge der Modifikation des Kontractes eine größere Anzahl von Kolonisten aus Säo Bento, Blumenau und anderen älteren Ansiedlungen zugewandert wäre. So wurden z. B. im Distrikt Jtapocü im Jahre 1899
25 Grundstücke an einheimische Kolonisten verkauft und im Jahre 1900 ist der Zuzug derselben in beide Distrikte noch bedeutender geworden.
Bis zum 31. Dezember 1899 waren verkauft: im District Jtapocn 112 ländliche und 10 städtische Grundstücke
„ „ Jtajahv-Hercilio 9 „ „3 „ „
in Sektion II der Humboldstr. s _
von SLo Bento s
zusammen 182 ländliche und 13 städtische Grundstücke.