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Deutsches Kolonistenleben im Staate Santa Catharina in Süd-Brasilien / von Hermann Leyfer. Mit einem Vorwort von Albrecht Wilhelm Sellin
Entstehung
Seite
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Beitrag zur (Lhronik derHansa",

des

Uolonisationsgebiets der Hanseatischen Aolonisationsgesellschaft in. b. H. in Hainburg.

1. Der Kamburger Kokonisationsverein von 1849 und die Sabri'sche ^5andkonzession.

Die Hanseatische Kolonisations-Gesellschaft m. b. H. wurde am 30. März 1897 gegründet mit einem Kapital von 1,100,000 Mk., wovon als Abfindung an den Hamburger Kolonisationsverein von 1849 die Summe von 250,000 Mk. gezahlt wurde.

Letztgenannter Verein, der seit dem Jahre 1850 die Beförderung vor­wiegend deutscher Einwanderung nach der damaligen Provinz St. Catharina in Südbrasilien betrieben und hier die Kolonie Dona Francisca angelegt hatte, war damals in Liquidation und übertrug gegen die angegebene Abfindung seine gesummten Aktiva an die Hanseatische Kolonisations-Gesellschaft m. b. H., welche sich besonders zu dem Zweck gebildet hatte, die kolonisatorische Thätig­keit des Hamburger Vereins, die seit mehreren Jahren schon eingestellt war, wieder aufzunehmen und in erweitertem Maßstabe fortzuführen.

Die Grundlage bildete eine Landkonzession von 600,000 im Staats- ländereien, welche der Geschäftsführer des Hamburger Kolonisationsvereins von 1849, Herr C. Fabri, von der St. Catharinenser Staatsregierung zur Kolonisation erhalten hatte.

Dieser Konzessionsvertrag datirt vom 28. Mai 1895 und verpflichtet den Konzessionär außer zur Entrichtung eines Kaufgeldes von 1H500 pro im, die konzedirten Ländereien innerhalb 20 Jahren mit europäischen Einwanderern zu besiedeln, welche jährlich in einer Anzahl bis zu 6000 eingeführt werden dürfen, nicht aber müssen. Das Land, welches nach Ablauf der 20 Jahre nicht besiedelt ist, fällt ohne Entschädigung an den Staat zurück.

Ueber die Lage der konzedirten Staatsländereien war in dem Vertrage nichts näheres angegeben, sondern nur gesagt:konzedirt werden die

disponiblen, devoluten Staatsländereien in dem Gebiete von S. Bento, Blumenau, Curitibanos, Lages und in anderen von der Gesellschaft bis zum

I. Januar 1896 zu bezeichnenden Gebieten". Nur bezüglich des Blumenauer Gebiets war die Einschränkung getroffen, daß die Landkonzession nur im Gebiet des Nordarms des Jtajahy abgemessen werden dürfe.

Nachgesucht waren daraufhin von dem Administrator des Hamburger Kolonisationsvereins von 1849, Herrn Axel von Diringshofen, auf Grund von Informationen, die er bei der Staatsbehörde eingeholt hatte, folgende Gebiete zur Kolonisation: in Garopaba 50,000 5a, in Lages 30,000 5a, in Curitibanos 100,0005a, am Jtajahv-mirim(Brusque) 50,000 5a, am Nordarm des Jtajahy, dem Rio Hercilio, 350,000 5a, und im Municip S. Bento

II, 000 und 9000 5a.

Außer der Landkonzession von 600,000 5a hatte die Regierung in dem mit Herrn C. Fabri abgeschlossenen Vertrag versprochen, dem Konzessionär