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Wie England die Deutschen Kolonien bewertet / von Kurt Rein
Entstehung
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Grade vermieden werden kann, Rinderpest, die von den ein­geborenen Viehständen in manchen Gegenden eingeschleppt und durch Impfung, Isolierung und Verhinderung jeder Bewegung des erkrankten Tieres bekämpft wird, Küstenfieber im Küstengürtel. Bei dieser Krankheit müssen die Weideplätze abgesperrt und die Weiden gewechselt werden. Vom Küstenfieber wird ein großer Teil der eingeführten Tiere sehr bald gepackt. Milzsucht herrscht in Jringa, Ussangu und Ruanda. Die Tsetsekrankheit fehlt in Di­strikten, die außerhalb der Tsetsegürtel liegen, und befällt euro­päisches Vieh nur an solchen verseuchten Plätzen, die gemieden werden müssen. Die Pferdekrankheit tritt jährlich von April bis Juli in Daressalam, Tanga, Moschi, Aruscha und Muanza auf, manchmal bereits im März, wenn die Regenzeit früher fällt. Frei davon find West-Usambara, Ngorongoro, Jringa und Langenburg, die deshalb für die Pferdezucht in Betracht kommen könnten. In Kondoa-Jrangi und Aruscha gibt es unter den Wollschafen Krätze und Grind, oft tödlich verlaufend. Beide Krankheiten befallen dort auch die Ziegen, wie in Daressalam, Tanga und Wilhelmsthal. Die ansteckende Ziegenpneumonie herrscht in Pangani und Jrangi. Die Amtstierärzte halten die Vieheinfuhr aus Deutschland unter strenger Kontrolle. Pferde, Maultiere und Esel werden von Aden eingeführt.

ForstprodukLe

Das Usambara-Hochland, die Rufiji-Mündungen sowie die Küstenstriche find reich an Wäldern, besonders in den Küstenstrichen find von der Forstverwaltung kontrollierte Forstreserven für die Mangrovewälder geschaffen worden, aber auch anderwärts bestehen solche. iyio waren yz Reserven mit 382 056 Im vorhanden, 1910 bis iyii 129 mit 427648 da, 1912191Z waren 0,5^ des Ge- samtflächeninhalts des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes in 161 Forstreserven umgewandelt und 484 420 Im vorhanden, 191z 0,7?/o und 200 Reserven mit 742108 Im. Den Eingeborenen wurde das Verständnis für Forstreserveland beigebracht, deren hauptsächlicher Zweck auf dem Verbot des unerlaubten Weidens

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