III. Abschnitt.
Ablösung der Hoheitsrechte der DOAG.
i. Kapitel.
Der Vertrag vom 20. November 1890.
Die dargelegten Verhältnisse drängten zur Auseinandersetzung der Gesellschaft mit dem Reich. Sie erfolgte am 20. November 1890. Für eine richtige Einschätzung des Vertrages ist es nötig, einen Blick auf die Entwickelung des Gesellschaftsvermögens und die alljährlich seitens der DOAG für die Kolonie gemachten Aufwendungen zu werfen. Wir stellen darum eine summarische Betrachtung dieser Dinge an die Spitze dieses Abschnittes.
Die Gesamtbeteiligung bei der DOAG belief sich bei ihrer Konstituierung am 26. Februar 1887 auf 3484000 Mk., wovon 150000 Mk. Freianteile und 1 254000 Mk. buchmäßiges Vermögen der ehemaligen Kommanditgesellschaft, welches »mit allen Rechten und Pflichten auf die DOAG überging«, waren. Bis zum 31. Dezember 1887 wurden noch 24 Anteile ä 10000 Mk. gezeichnet, so daß die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkte auf dem Papier insgesamt ein Vermögen von 3 724000 Mk. besaß 1 ). Diesem stand am Ende 1887 ein Landbesitzkonto — d. h. der Saldo der seit 1885 gemachten Aufwendungen, einschließlich der Abschreibungen usw. — von 1612079,99 Mk. und nicht eingezahlte 50 % auf 232 Anteile ä 10000 Mk. = 1 160000 Mk. gegenüber, so daß die übrigen Aktiva sich auf ca. 1 000 000 Mk. beliefen, wovon ungefähr 700000 Mk. liquide Mittel waren (Bestand an zinstragenden Effekten und Guthaben bei den Bankiers der Gesellschaft). Im Jahre 1888 wurden auf die Anteilscheine a 10000 Mk. weitere
*) Nach einer Anmerkung zum Satzungsentwurf vom 28. September :888, während die Berlin-Bilanz für 31. Dezember 1887 3727600 Mk. angibt.