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Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft : ein Beitrag zum Problem der Schutzbriefgesellschaften und zur Geschichte Deutsch-Ostafrikas / von Bruno Kurtze
Entstehung
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Der Schutzbrief der DOÄG.

i. Kompetenzverteilung zwischen der Reichsregierung und der Gesellschaft. 2. Rechts­verhältnis zwischen Schutzgebiet und Reich. 3. Eigenart des Schutzbriefes der DO AG.

Nachdem Dr. Peters, Dr. Jühlke und Graf Pfeil in den Monaten November und Dezember 1884 die Landschaften Usagara, Useguha, Nguru und Ukami durch eine Anzahl von Verträgen 1 ) mit zehn einheimischen Häuptlingen erworben hatten 2 ), kehrte Dr. Peters Anfang Februar nach Deutschland zurück. Die Ver­träge wurden dem Auswärtigen Amte vorgelegt, welches am 27. Februar 1885, einen Tag nach Beendigung der Kongokonfe­renz, einen Schutzbrief für die erworbenen Gebiete erteilte. Die Rechtsgültigkeit der mit den Häuptlingen abgeschlossenen Ver­träge war damit anerkannt.

Offenbar lag Bismarck daran, von der nunmehr vollzogenen Tatsache einer deutschen Erwerbung im sogenannten konven­tionellen Kongobecken möglichst wenig Aufhebens zu machen, um die Signatarmächte nicht vor den Kopf zu stoßen. Aus diesem Grunde dürfte er den Schutzbrief erst nach Beendigung der Konfe­renz am 26. Februar erteilt haben. Seine Presse, die Norddeutsche Allgemeine Zeitung, wie die Kreuzzeitung, nahmen nicht einmal Notiz von dem Ereignis, während sie in langatmigen Artikeln den Schlußakt der Kongokonferenz bis auf höchst nebensächliche Einzelheiten beschrieben, oder, wie die Kreuzzeitung, es sich an­gelegen sein ließen, das in der Konferenz zutage getretene freundschaftliche Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich 3 ) in den Vordergrund der Betrachtung zu stellen.

Erst allmählich, nachdem schon von Kreisen, welche der Ge­sellschaft für deutsche Kolonisation nicht freundlich gesinnt waren, Gerüchte von dem Scheitern der Gesellschaftsexpedition verbreitet worden waren, sickerte die Neuigkeit durch. Zuerst in der Täg­lichen Rundschau besprochen, gingen dann auch die Blätter der Regierung darauf ein, jedoch nicht, ohne vorher die Veröffent­lichung des Schutzbriefes am 3. März im Reichsanzeiger abge­wartet zu haben. Und auch dann noch begnügte sich die Nord-

- 1 ) Es waren 12 Verträge. Einige sind im Anhang I abgedruckt.

2 ) Über den Verlauf der Expedition siehe Dr. Peters, a. a. O., S. 70ff., und Wagner, a. a. O., S. 25ff.

3 ) Vgl. Anton, Entwicklung des französischen Kolonialreiches. Dresden 1897. S. 2Öff.