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die Etatsanforderungen ein ganz anderes Gesicht, und Korogwe und Kiora, wie die meisten der landwirtschaftlichen Binnenstationen, waren in nüchterner Erkenntnis ihrer Unproduktivität mit einem Jahreszuschuß von 7176 bzw. 4000 Rps., also mit 600 bzw. 350 Rps. per Monat zufrieden. Ist dieser Individualisierungsprozeß der Etatsvoranschläge an sich schon symptomatisch, so ist es noch mehr die Richtung, das Ziel, dem er entgegensteuert. Er zeigt in dieser Beziehung, daß die aktuelle Stationenpolitik, wirtschaftlich wenigstens, ein Unding war. Und diesem Phantom hatte man vom 1. April 1887 bis zum 1. April 1888 tatsächlich ca. 420000 Mk. geopfert, eine Summe, die bei weitem den oben erwähnten Voranschlag von 216000 Mk. übersteigt. Zur Erklärung hat man zu berücksichtigen, daß dieser die Gehälter der weißen Beamten nicht enthält, daß er ferner die Anlagekosten der größeren Stationen Mpapua, Moschi, Aruscha, sowie außerordentliche einmalige Ausgaben der verschiedensten Art unberücksichtigt läßt. Alle diese Investitionen fanden einen fingierten Ausdruck in dem Preise, der seitens der Gesellschaft für urbar gemachtes Land aufgestellt wurde. Man rechnete 1 ha = 50 Rps. Er blieb weit hinter dem zurück, was man nach allen Aufwendungen zu fordern berechtigt, und überschritt doch das, was eventuelle Käufer zu zahlen geneigt gewesen wären.
5. Ergebnisse auf administrativem Gebiet.
Das Ergebnis der Stationenpolitik unter der Generalvertretung des Dr. Peters war ein wirtschaftliches Fiasko. Es wurde schon im Beginn des Etatsjahres von ihm vorausgesehen; er schloß auch durchaus kaufmännisch, das man ein anderes, ausgesprochen zentra- listisches System mit einigen wenigen größeren Stationen an ihre Stelle setzen müßte. Dennoch versagte er sich eine Änderung des Kurses, weil sich nur im Zusammenhang mit der augenblicklichen Stationenpolitik in größerem Maßstabe eine administrative Durchdringung des Schutzgebietes möglich machen ließ.
In dem administrativen Moment liegt die Bedeutung der extensiven Stationenpolitik des Dr. Peters und läge eine Rechtfertigung der negativen wirtschaftlichen Ergebnisse, wenn sich der Nachweis erbringen ließe, daß die DO AG ihren diesbezüglichen Aufgaben nun auch wirklich gerecht geworden ist.
Der Zweck aller Verwaltungsmaßregeln war möglichste Pa- zifizierung des Schutzgebietes. Die Stationen sollten die natürlichen Herren des Landes werden; man wollte es dahin bringen, daß die