Ehren wörtliche Erklärung-
Ich erkläre hiermit auf mein Ehrenwort, daß ich die der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Kaiser- Wilhelms-Universität Straßburg vorgelegte Inaugural-Disser- tation über das Thema: »Das Recht des Deutschen Kolonialbeamten unter Berücksichtigung des englischen, französischen und niederländischen Kolonialbeamtenrechtes« selbständig, ohne fremde Hilfe, verfaßt habe.
Elberfeld, am 24. Mai 1911
Hans Haarhaus