Druckschrift 
Die Landgesellschaften in den deutschen Schutzgebieten : Denkschrift zur Kolonialen Landfrage / von Herbert Jäckel
Entstehung
Seite
290
Einzelbild herunterladen
 

Unkosten, die natürlich sehr schwer zu verdienen waren; sie sind der Hauptanlaß für den durchschnittlichen Verlust von 238631,80 Mk. im Jahre. Man muß die Frage aufwerfen, ob es der Nordwest­kamerungesellschaft nicht möglich sein sollte, ihre Geschäftsunkosten bedeutend zu reduzieren. Dennoch ist natürlich viel wesentlicher, daß es der Gesellschaft bisher nicht gelungen ist, im »Schutzgebiet mit Gewinn zu arbeiten, denn nur dort kann der Schatz liegen, den sie zu heben berufen ist. In dieser Beziehung siehts nicht sehr günstig aus. Nur wenn das afrikanische Unternehmen 1907 den anderthalbfachen Ertrag gebracht hätte, wie im Durchschnitt der 6 vorangegangenen Jahre 1 ), würde die große Debetsumme von 1907 gedeckt gewesen sein. Der letzte Geschäftsbericht erklärt diesen, besonders schlechten Abschluß vor allem mit dem Rückgang des Kautschukpreises. Umgekehrt müßte daher das laufende Geschäfts­jahr ertragreicher werden, da der Gummipreis fast unausgesetzt steigt. Außerdem müßte jede Verringerung der bei den teuren Geldverhält­nissen besonders des Jahres 1907 äußerst kostspieligen Gesellschafts­schuld auch erhebliche Minderung der Geschäftsunkosten zur Folge haben. Wir können daher hoffen, daß die GNWK, wenn sie die gegenwärtige Krisis überwindet, doch noch mit Erfolg ihr Konzes­sionsgebiet bearbeiten kann.

Dritter Teil

Die rechtliche Bedeutung der Landgesellschaften Vorbemerkung

Es ist nicht unsere Absicht, an dieser Stelle eine erschöpfende Behandlung des Landgesellschaftsrechts zu geben, besonders da ein solches, wenn man alles berücksichtigen wollte, das gesamte Recht der Kolonialgesellschaften umfassen müßte. Wir wollen uns hier auf drei besonders in die Augen springende Punkte beschränken, und zwar auch ihnen widmen wir uns nur soweit, als nötig ist zum Verständnis der gegenwärtigen Rechtslage unserer Gesellschaften. Wir wollen behandeln:

1. die für Landgesellschaften geltenden wichtigsten Rechtsnormen

2. die rechtliche Bedeutung der Konzessionen,

3. die Vorschläge, die gemacht worden sind, um den Gesell­schaften ihren derzeitigen Landbesitz wieder zu entziehen, unter rechtlicher Beurteilung dieser Vorschläge.

1 ) Dieser betrug 180000 Mk.; bedauerlicher Weise betrugen die afrikanischen Ein­nahmen im Durchschnitt der Jahre 1904—1907 sogar nur 122000 Mk., im Jahre 1907 noch erheblich weniger.