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Die Landgesellschaften in den deutschen Schutzgebieten : Denkschrift zur Kolonialen Landfrage / von Herbert Jäckel
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§ 27

5. Die wirtschaftliche Entwicklung der South Äfrican Territories, Limited

I. Gründungs- und Finanzierungsgeschichte. Wir er­wähnten bereits oben S. 71, daß das im Frühjahr 1889 in London gebildete Kharaskhomasyndikat nach Abschluß der ebenda genannten Eingeborenenverträge an Stelle von deren Anerkennung seitens der deutschen Regierung mit der ebenda geschilderten Konzession vom 31. Oktober 1892 bedacht wurde.

Von der Finanzierung des Kharaskhomasyndikats ist wenig be­kannt geworden 1 ). Es hatte ursprünglich i5ooo£, später 30000 £ Kapital, doch steht nicht fest, wie viel auf diese Beträge in bar ein­gezahlt worden ist. Jedenfalls will das Syndikat für den Erwerb seiner Rechte 17500 £ gezahlt haben 2 ), auch hat es mindestens 100000 Mk. für die Erforschung und die Erschließung seines Konzessionsgebietes auf gewendet 3 ). Als kein Betriebskapital mehr vorhanden war, wurde die Territories am 9. September 1895 als Aktiengesellschaft nach englischem Recht mit dem Sitz in London ins Leben gerufen.

Das nominelle Kapital dieser Gesellschaft betrug von Anfang an 500000 £, wovon 27172 £ stets als unbegeben geführt werden, die übrigen 472828 £ als vollbezahlt gelten. Bezeichnender Weise scheint das Kharaskhomasyndikat selbst nicht genügend Geld besessen zu haben, um diese Finanzierung zu ermöglichen. Deshalb hat offen­bar das Concession development Syndicate die Finanzierung ver­mittelt, denn es wurde später mit einer Provision von 100000 £ nomi­nell in Aktien der Territories bedacht. Weitere 230000 £ Gründer­aktien erhielt das Kharaskhomasyndikat für Überlassung seiner Rechte aus der Konzession vom 31. Oktober 1892 und aus dem Vertrag mit der DKG. vom 20. Dezember 1892. Es blieben deshalb nur 170000 £ zu begeben übrig. Diese wurden aber nicht etwa ausgegeben 4 ), sondern statt dessen wurden 1 00 000 £ 6 prozentige Debentures aufgelegt, die durch eine Generalhypothek an dem vom Kharaskhomasyndikat ein-

J ) Vergl. hierzu und zum folgenden dieDenkschrift der Territories von 1906, der Reichs­tagslandkommission von der Gesellschaft überreicht, sowie das Referat von Prof. Anton, »Bericht über die South African Territories Company Limited, der Reichskommission etc erstattet etc.« (nicht im Buchhandel), veröffentlicht neuerdings in der Zeitschr. für Kol. Pol. 1909 S. 385 ff.

2 ) Anton S. 14.

3 ) Vergl. unten S. 254.

4 ) Anton a. a. O. S. 14 nimmt an, daß sie nicht unterzubringen waren.

Mit. d. Gesellsch. f. w. Ausb. N. F. H. 5.

Jäckel, Landgesellschaften in den deutschen Schutzgebieten.

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