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Die Landgesellschaften in den deutschen Schutzgebieten : Denkschrift zur Kolonialen Landfrage / von Herbert Jäckel
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Programm, dessen Bedeutung wir umso lieber zugeben, als wir ihm die rasche und bereitwillige Annahme der notwendigsten Kolonial­bahnen durch den Reichstag verdanken, erst richtig zu verstehen, wenn wir es in der obigen Weise ergänzen.

Die private koloniale Eisenbahnunternehmung sollte, selbst wenn ihr größere Landrechte zugeteilt werden, jedenfalls nicht in engherzigen nationalen Schranken gehalten werden. Der inländische Sitz des Unternehmens und seine Unterwerfung unter weitgehende Aufsicht der inländischen Zentralbehörde sollte allerdings ebenso Bedingung der Konzessionierung sein, wie genaue durch Konventionalstrafen ver­schärfte Vorschriften hinsichtlich der Art und des Umfanges des Bahnbaubetriebes, der Güter- und Personentarife, der Verwendung im Kriegsfälle und des staatlichen Rück- oder Aufkaufrechtes. Da- eeeren ist die Frage der Nationalität der Gesellschafter und selbst der Direktion möglichst weitherzig zu behandeln. Gerade dem aus­ländischen Kapital sollten diese Betriebe offen gehalten werden, um den inländischen Kapitalmarkt für die übrigen kolonialen Aufgaben frei zu halten. Daß man mittels ausländischen Kapitals ungeheure Leistungen auf dem Gebiete der Landerschließung durch Eisenbahnen zustande bringen kann, lehren uns die Vereinigten Staaten von Nord­amerika. Die gegen das dortige System auch mit Recht erhobenen Bedenken sollten, glauben wir, zurücktreten gegenüber dem einen ersten Bedürfnis unserer Kolonien: Erschließung. Daß dieses Ziel mittels des Konzessionssystems in den Vereinigten Staaten im groß­artigsten Maßstabe erreicht worden ist, wird niemand bestreiten.

§ 16

2. Die Gründung der Otavi Minen- und Eisenbahn -Gesellschaft und die Begründung ihrer Landrechte

Die schon vor europäischer Einwanderung in SWA. von den Negern ausgenützten 1 ) Kupferlager von Otavi wurden von denjenigen, die die Damaralandkonzession 2 ) bergbaulich ernstlich zu verwerten beabsichtigten, als diejenigen Minengebiete angesehen, wo eine ren­table Ausbeutung innerhalb der von der Konzession aufgestellten zeitlichen und örtlichen Grenzen und in Verbindung mit dem ebenda erteilten Eisenbahnprivileg am ehesten erwartet werden konnte. Die von der South West ausgerüstete Minenexpedition von 1892 unter Leitung des Bergingenieurs Matthew Rogers 3 ) hatte durch gründ-

h DKZ. 1886 S. 406.

2 ) Siehe oben S. 61 ff.

3 ) Vergl. unten § 25 Abs. XI.

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