Druckschrift 
Die Landgesellschaften in den deutschen Schutzgebieten : Denkschrift zur Kolonialen Landfrage / von Herbert Jäckel
Entstehung
Seite
69
Einzelbild herunterladen
 

d) Adolf Woermann, Hamburg,

e) Karl Wichmann, Hamburg,

f) Dr. Scharlach, Hamburg,

g) George Cawston, London,

h) Edmund Davis, London.

Die Herren zu d, e und f sind auch an der Gründung der South West offiziell beteiligt. Die Herren zu a und von d-h gehörten noch 1907 dem Board of Directors der South West an, die Herren zu a, d, f und h außerdem noch 1907 dem Direktorium der Kaoko, die Herren zu b und c dem Verwaltungsrat der DKG. 1 ),

Auf die Finanzierung und finanzielle Entwicklung dieses Unter­nehmens werden wir im wirtschaftlichen Teil zu sprechen kommen. Hier sei noch bemerkt, daß die Kaoko unter den Landgesellschaften der 2. Periode insofern eine Sonderstellung einnimmt, als sie ihre Rechte nicht von einer Konzession herleitet, sondern in der be­schriebenen Weise aus Kauf von der DKG. Da wir deren Land­besitz als volles Eigentum bezeichnet haben 2 ), können wir für diese Gesellschaft kein minderes Recht in Anspruch nehmen. Außerdem ist für das Verhältnis der DKG. zur Kaoko als Mutter- zur Tochter­gesellschaft bezeichnend die Bestimmung des Art. 15 im Statut der Kaoko, wonach die DKG. das ständige Recht hat, 2 Mitglieder des bis zu 15 Köpfen starken Direktoriums zu ernennen, solange sie mindestens für nominell 100000 M. Kaokoanteile hat.

§ i3

3. Die Gründung der South Äfrican Territories, Limited, und die Begründung ihrer Landrechte

Zum Verständnis der Gründungsgeschichte der Territories müssen wir uns die politische Bedeutung des sogenannten Namalandes am Ende der 80 er Jahre vergegenwärtigen. Seit dem lebhaften Noten­wechsel zwischen der deutschen und englischen Regierung im Sep­tember und Oktober 1884 war, abgesehen von den oben Seite 48f. genannten Inselkommissionen deutscherseits nichts Wesentliches ge­schehen, um die deutsche Herrschaft in Südafrika auszubauen. Dagegen hatte die englische Krone seit September 1885 Betschuana- land nach Norden in immer wachsenden Kreisen, nach Westen aller­dings nur bis zum 20. 0 östlich von Greenwich beschlagnahmt 8 ). Das

J ) Meineckes Deut. Kolonial-Kalender und Statist. Handbuch für das Jahr 1908, Berlin o. J., S. 130/126.

2 ) Vergl. oben S. 31 ff.