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auch die Einführung des BGB. nichts geändert hat 1 ). Die abgeänderten und vielfach vermehrten Satzungen, auf Grund deren der Bundesrat am 21. Mai 1908 der Gesellschaft Rechtsfähigkeit verliehen hat, finden sich abgedruckt im DKolBl. 1908 S. 936 ff. Wir werden noch darauf zurückkommen.
II. Periode
§ 11
Vorbemerkung
Nach den bisherigen Darstellungen des Überganges von dem System Bismarck zu neuen Formen hat es den Anschein, als sei man nach seiner Entlassung von gänzlich anderen Motiven ausgegangen und deshalb zu einer anderen, abweichenden Kolonialgesellschaftspolitik gelangt. Das ist keineswegs der Fall. Wir sahen schon 2 3 ), daß sich Bismarcks Programm von Anfang an in manchen Schutzgebieten nicht durchführen ließ. Wir werden 8 ) sehen, daß Bismarcks eigene Politik gegen Ende seiner Amtstätigkeit, wenigstens hinsichtlich der damals vom südwestafrikanischen Schutzgebiet noch getrennten Interessensphäre bereits in einem Fall den Weg einschlug, der die spätere Konzessionspolitik der 2. Periode kennzeichnet. Dieser Schritt Bismarcks führte später mit Notwendigkeit zur Konzessionierung der Territories, wie noch darzustellen ist. Aber auch die Rechte der beiden unter der Regierung Bismarcks entstandenen Landgesellschaften, der NGC. und der DKG., haben vielfach, wie bereits ausgeführt wurde, große Ähnlichkeit mit Konzessionen, soweit sie nicht direkt als solche bezeichnet werden müssen. Deshalb haben wir auch von vornherein den Unterschied zwischen Landgesellschaften, die ihre Landrechte auf Konzession und solchen, die ihre Landrechte auf andere Rechtsakte des öffentlichen Rechts zurückführen, abgelehnt.
Umgekehrt sind die beiden ersten eigentlichen Konzessionsgesellschaften, die South West und die Kaoko, nicht etwa wegen einer plötzlichen Neigung der maßgebenden Persönlichkeiten, Konzessionen zu verschenken, als, wie sich ergeben wird, infolge der Ungunst der Verhältnisse und erst nach vielen Versuchen einer
1 ) Vergl. v. Stengel, Die Rechtsverhältnisse der deutschen Kolonial-Gesellschaften, Beiträge für Kolonialpolitik Bd. I, 1900, S. 417 ff.
2 ) Seite 19.
3 ) Seite 71.