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Die Landgesellschaften in den deutschen Schutzgebieten : Denkschrift zur Kolonialen Landfrage / von Herbert Jäckel
Entstehung
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anderen Lösung der Erschließungsfrage mit den endgiltigen Kon­zessionen ausgestattet worden.

Die Nachfolger des Kolonialdirektors Dr. Kayser sahen in den nächsten Jahren von weiteren Konzessionierungen ab, jedenfalls be­stimmt durch den Widerspruch, den das Kaysersche »System« ge­funden hatte. Erst Dr. Buchka machte wieder einen Versuch mit dem Konzessionssystem und fiel darüber. Unter seine Amtstätig­keit fällt die Gründung und Konzessionierung der beiden Kameruner Landgesellschaften, ohne daß man erst, wie vorher in Südwestafrika, Versuche einer anderweiten Landverwertung gemacht hätte.

Wir haben deshalb nach den ihrer Konzession zugrunde liegenden Motiven 3 Gruppen von Gesellschaften dieser Periode zu unterscheiden, die nach dem Gründungsjahr der schließlich entstandenen Gesellschaften wie folgt rangieren:

1. South West (1892) und Kaoko (1893),

2. Territories (1895),

3. GSK. (1898) und GNWK. (1899).

§ I 2

2. Die Gründung der South West Äfrica Company und der Kaoko- Land- und Minen -Gesellschaft und die Begründung der Landrechte

dieser Gesellschaften I.

Das Jahr 1888 brachte die ersten schweren Erschütterungen in Ost- und Südwestafrika. Der damals ausbrechende erste Araber­aufstand in Ostafrika fegte fast alle Organisationen der Deutschost­afrikanischen Gesellschaft mit einem Schlage hinweg. Nicht einmal alle Punkte der Küste blieben in deutschen Händen. Doch wurde dort die Frage der Neuordnung der Dinge vorläufig noch nicht so brennend, weil die durch das Reichsgesetz vom 2. Februar 1889 ausgeworfene Summe von 2 Millionen Mark dank den praktischen und energischen Maßnahmen Wißmans zur schnellen Pazifizierung des Schutzgebietes ausreichte. Das gleiche Jahr brachte den viel harmloseren und völlig unblutigen Putsch der Hereros von Otjim- bingwe, der unsere Beamten zur eiligen Flucht aus Südwestafrika nach Walfischbai, Dr. Goering zur Rückreise nach Europa nötigte. In SWA. wurde das Bedürfnis nach Änderung des alten Systems um so brennender, als seitens der Reichsregierung bis zum Ausbruch des ersten Witboi - Krieges von 1893 fast nichts geschah. Zwischen 1888 und 1893 war die deutsche Schutzherrlichkeit repräsentiert durch die schnell ins Schutzgebiet geworfene, zunächst nur 50 Mann