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Hafenkolonien und kolonieähnliche Verhältnisse in China, Japan und Korea : eine kolonialpolitische Studie / von Ernst Grünfeld
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mächtiger Partner bei der Verwaltung der Konzessionen, die es den Fremden auf seinem Gebiet eingeräumt hat, ohne sich anscheinend über den Verlust eines Teiles seiner Landeshoheit Gedanken zu machen. Bei den Konzessionen, die zum ausschließlichen Gebrauch für die Fremden bestimmt sind, ist ja eine Enthaltung von der Gebietsver­waltung naheliegend, nicht aber bei Konzessionen wie Französisch- Schanghai und ähnlichen, wo tatsächlich ein namhafter Teil der chinesischen Bevölkerung dem Machtbereich seines Staates entzogen ist, oder wie in Charbin, wo die Nähe der russischen Grenze fast eine Gebietsentfremdung herbeigeführt hätte. Auch hier werden die Machtverhältnisse in Zukunft die weitere Entwicklung bestimmen 1 ).

3. Die Verwaltung.

Die Verwaltung der Konzessionen liegt, außer in den unvoll­kommenen, ganz in den Händen der Fremden, die sie durch die Konsuln, die Gemeindevertretungen und Vereine besorgen. In den unvollkommenen Konzessionen nehmen auch die chinesischen Be­hörden daran teil, in Schanghai lediglich durch die Vergebung von Grund und Boden. In den Bahnkonzessionen kommt noch die Bahn­verwaltung als regierende Gewalt in Betracht.

In den Konzessionen in China die Bahnkonzessionen lasse ich zunächst beiseite, bestehen überall Gemeindeverwaltungen, die sich auf die im vorigen Abschnitt erwähnten Gemeindeordnungen stützen 2 ). Zwischen den Gemeindeordnungen bestehen große Verschieden­heiten, besonders mit Bezug auf die Stellung der Gemeindever­tretungen zu den Konsuln. Die englischen und deutschen Konzes­sionen stehen unter einem gewählten Ehrenbeamten, die französischen unter der Leitung des Konsuls. Die anderen Konzessionen schließen sich der einen oder anderen Type an. Das Konsulat oder die Ge-

*) Die in einer der zitierten französischen Arbeiten angeführte Schrift: Catellani, Svüuppo dei Settlements e loro ordinamento giuridico, Venezia, 1903, scheint die einzige juristische Untersuchung über das vorliegende Thema zu sein. Leider konnte ich ihrer trotz eifrigen Suchens nicht habhaft werden.

2 ) Die englischen sind meist enthalten in Hertslet, China traties (Treaties etc. between Gr. Britain and foreign powers etc.), London, 3. ed. 2 Vol., 1908. Die meisten übrigen sind von den einzelnen Konzessionen in Druck gelegt. Die Bestimmungen für die englische Konzession in Amoy in Kings regulations, internal, regulalions, rules, Orders etc. issued during igiojn, Shanghai (N. China Daily News), igi2. Eine gute Schilderung der Gemeindeverfassung der französischen Konzession in Schanghai findet sich in dem Ab­schnitt »mecanisme interne« der kleinen Geschichte Französisch-Schanghais, die das dortige französische Blatt »l'Echo de Chine« als Jubelnummer am 14. Juli 1910 herausgegeben hat.