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Vorleserin, ^ Gesellschafterin,
geschäftlichen Lebens sich angeeignet zu haben. Vollkommene Beherrschung der Landessprache wäre selbstverständlich Hauptbedingung.
Vorleserin.
Eine Stellung als Vorleserin bei einer alten Dame! — Wer das schreibt, der verrät eine totale Unkenntnis mit den hiesigen und heutigen Verhältnissen. Unsere Damen sind hier so aktiv, gehen so unermüdlich allen möglichen Interessen nach, daß sie darüber ganz vergessen, ob sie der biblischen Altersgrenze sich nähern, ob sie sie wohl gar erreicht haben oder nicht. Solange sie physisch befähigt sind, überall selbst dabei zu sein, alles selbst zu hören, zu sehen und mitzumachen, selbst zu lesen — so lange setzen sie sich nicht hin und lassen sich vorlesen. Es gibt tatsächlich heute keine alten Damen im früheren Sinne, wenn sie nicht Invaliden sind! Und dann tritt die Pflegerin in Aktion! Wenn eine wohlsituierte Dame durch die Beschwerden allzu hohen Alters, durch Hinfälligkeit oder Leiden an Zimmer, Stuhl oder Bett gefesselt ist, so hält sie sich eine gebildete Krankenpflegerin, oder doch eine Angestellte, welche — wenn nicht professionelle — so doch eine beschränkte Pflege leisten kann und sich jeder vorkommenden Hülfeleistung unterzieht. Eine diplomierte Krankenpflegerin besitzt genügende Bildung, um vorlesen zu können; ihre sonstigen Leistungen lassen sich aber nicht durch Laienbildung ersetzen, sei diese auch sonst noch so hervorragend.
Gesellschafterin.
Vor allen Dingen gilt von diesem Beruf alles vorstehend Gesagte. Die ältere Dame des 20. Jahrhunderts verzichtet