254 vi-. Herrfurth, Fürst Bisinarck und die Kolonialpvlitik
^ Allgemeine Meinungsäußerungen über Kolonialpolitik.
1. In der Abendausgabe der Hamburger Nachrichten vom 14. Mai 1890 erschien folgende wohlwollende Beurteilung der ersten Kolonialrede des Reichskanzlers von Cavrivi^):
„Die Kolonialrede des neuen Reichskanzlers Herrn von Cavrivi findet naturgemäß in der Presse des Inlandes wie des Auslandes vielfache Besprechung, und zwar vorwiegend günstige. In der Hauptsache stimmen die Urteile der gemäßigten Journale darin überein, daß es Herrn von Cavrivis Programm sei, an der bisherigen Kolonialpolitik und dem Grundsatz festzuhalten, daß diese nur so weit gehen dürfe, als sie vom Reichstage unterstützt werde. Es läßt sich nur wünschen, daß Herr von Cavrivi diese Unterstützung in reicherem Maße finden möge, wie sie seinem Vorgänger im Amte häufig zuteil geworden ist. Inzwischen wirkt die durch die Reichstagsverhandlung herbeigeführte Wahrnehmung erfreulich, daß nur noch Freisinnige und Sozialdemokraten der Ansicht sind, es sei mit den Interessen des Reiches vereinbar, sich des Kolonialbesitzes auf gute Manier wieder zu entäußern. Der übrige Teil der Nation Pflichtet der Ansicht bei, daß der Wunsch nach kolonialer Ausbreitung ein wichtiges Symvton für die Lebensfähigkeit der Völker darstellt. Deutschland darf nicht Gewehr bei Fuß zusehen, wenn Franzosen, Italiener, Engländer, Belgier, Portugiesen sich an die Besitznahme Afrikas machen, oder es gesteht ein, daß es sich nicht für gleichberechtigt mit jenen Völkern ansieht. Andererseits kann nach Abschluß der Kolonialdebatte mit Recht behauptet werden, daß kein einziger Grund gegen die Fortführung der Kolonialpolitik im bisherigen Sinne sich stichhaltig erwiesen hat. Es ist durchaus glaubhaft nachgewiesen, daß sich das Lukrum des ostafrikanischen Besitzes einstellen wird, sobald die Pazifizierung nur einigermaßen vollendet ist, während daneben der Konkurrenzeifer anderer Nationen den Wert
i) Penzler, Fürst Bismarck nach seiner Entlassung, Bd. 1^ S. 66/67; vgl. auch Bd. XIII dieses Werkes, S. 30 f.