Kapitel VII.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Bekämpfung des Sklavenhandels und den Schutz der deutschen Interessen in Ostasrika.
Der Aufstand im ostafrikanischen Schutzgebiete, durch den, wie schon erwähnt^), das Deutsche Reich zu einem kräftigen Eingreifen gezwungen worden war, hatte auch für die leitende Richtung in der deutschen Kolonialpolitik den Gesichtspunkt ergeben, mit der zielbewußten Unterdrückung des Sklavenhandels sich zu beschäftigen. Denn die eigentlichen Urheber der Aufstandsbewegung waren die arabischen Sklavenhändler, die ihren einträglichen Handel durch die deutsche Besitzergreifung gefährdet sahen und infolgedessen die einheimische Bevölkerung zum Widerstande aufgereizt hatten. Diese neuen Gesichtspunkte für die deutsche Kolonialpolitik wurden schon anläßlich der Thronrede bei der Eröffnungssitzung des deutschen Reichstages am 22. November 1888 kurz gestreift, in der Kaiser Wilhelm II. u. a. folgendes ausführte^): „. . . . Unsere afrikanischen Ansiedelungen haben das Deutsche Reich an der Aufgabe beteiligt, jenen Weltteil für christliche Gesittung zu gewinnen. Die Uns befreundete Regierung Englands und ihr Parlament haben vor hundert Jahren schon anerkannt, daß die Erfüllung dieser Aufgabe mit der Bekämpfung des Negerhandels und der Sklavenjagden zu beginnen hat. Ich habe deshalb eine Verständigung mit England gesucht und gefunden, deren Inhalt und
>) Vgl. Kapitel IV, S. 11. 2) Kohl XII, S. 515.