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Fürst Bismarck und die Kolonialpolitik / von Kurt Herrfurth
Entstehung
Seite
182
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Kapitel VI.

Die Auswendungen des Deutschen Reiches für die Kolonien zur Zeit Bismarcks^.

In seinen kolonialprogrammatischen Reden hatte Fürst Vismarck wiederholt geäußert, daß die Kolonien dem Deutschen Reiche wenig Kosten verursachen würden. Er konnte diese Anschauung um so mehr vertreten, als nach seinem ursprünglichen Programm, wie bereits dar­gestellt^), die Einrichtung einer staatlichen Kolonialverwaltung nicht geplant war, sondern die Flagge dem Handel folgen und in den unter deutschen Schutz gestellten Gebieten das Reich lediglich durch Konsuln oder Residenten mit konsularischen Befugnissen vertreten sein sollte. Solveit eine Regierungstätigkeit in den Schutzgebiete« überhaupt not­wendig werden würde, sollte nach dein Vorbild der englischen Ein­richtungen durch Verleihung von Kaiserlichen Schutzbriefen an große Gesellschaften ein unmittelbares Eingreifen des Reiches in die Ver­waltung der überseeischen Gebiete vermieden werden. Vismarck wollte also die Initiative für die innerpolitische und wirtschaftliche Entwicklung der Schutzgebiete lediglich den dort interessierten Unternehmern zuweisen. Wesentlich mitbestimmend für sein Programm waren die ernsten Er­wägungen finanzieller Art.

Es kann nicht verkannt werden, daß dieses System den unverkenn­baren Vorteil hatte, der finanziellen Belastung des Reiches von vorn-

Vgl. Seitz, Grundsätze über Aufstellung und Bewirtschaftung des Etats der deutschen Schutzgebiete; Köbner, Einführung in die Kolonialpolitik, S. 147 ff.; Dernburg, Die finanzielle Entwicklung der Schutzgebiete; Dernburg, Koloniale Finanzprobleme; Zimmerinanu, Kolonialpolitik, S. 295ff. 2) Vgl. Kapitel III.