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Teil 1 (1906)
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b) Verfassun g.*)

De: Gesellschaft ist auf Grund des ihrer Eingabe vom 29. Mai 1893 beigelegten und vom Reichskanzler gernehmigten Statuts am 6. Juli 1893 von dem Bundesrate die Rechtsfähigkeit verliehen.

c) Zweckund Dauer. I. Sitz und Zweck der Gesellschaft: Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.

§ 2. Herr L. v. Lilienthal zu Elberfeld und die South-West-Afrika- Company-Limited zu London bringen in die Gesellschaft ein:

1. Die Rechte und Pflichten aus der dem Ingenieur Fleck von dem Kapitän der Rehobother Bastards, Hermanus van Wyk, am 29. März 1889 erteilten Konzession;

2. die Rechte und Pflichten aus der sogenannten Hoepfnerschen Rehoboth-Konzession vom 11. Oktober 1884;

3. die Rechte und Pflichten aus der dem Ingenieur Fleck am 24. März 1890 von dem Khauashäuptling Andreas Lambert erteilten Konzession;

4. sieben von acht ideellen Anteilen an den acht südwestafrikanischen Diggerclaims;

5. die Rechte und Pflichten aus einem Vertrage mit der South-West- Afrika-Company-Limited zu London über Eisenbahnrechte;

6. das Recht auf Erwerb der Aktiva und Passiva des Warengeschäfts des Herrn L. v. Lilienthal in Rehoboth.

§ 3. Die Gesellschaft hat den Zweck, in Deutsch-Südwestafrika nach Massgabe der dafür geltenden allgemeinen Gesetze und Verordnungen die Ansiedelung, den Bodenbau, den Bergbau und sonstige Zweige der wirt­schaftlichen Tätigkeit und des Handels zu entwickeln und zu fördern, sowie selbst Ländereien zu erwerben, zu bewirtschaften und zu verwerten, Handel, Gewerbe, Bergbau und alle dem Handel und Verkehr dienlichen Unternehmungen zu betreiben, bezw. sich daran zu beteiligen.

Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.

4. Die South=West=Africa-Company=Limited.

a) Rechtsform.

Die Gesellschaft ist eine nach englischem Recht gegründete Aktien­gesellschaft.

*) Kolonialblatt 1S93, S. 399.