c) Zweck und Daue r.*)
Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum und Rechten jeder Art in Deutsch-Südwestafrika, sowie in der wirtschaftlichen Erschliessung und Verwertung der gemachten Erwerbungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zur Erreichung dieser Zwecke dienlich erscheinenden Handlungen und Geschäfte nach Massgabe der dafür geltenden allgemeinen Gesetze und Verordnungen vorzunehmen oder zu veranlassen. Insbesondere ist die Gesellschaft auch berechtigt, ohne dass aus dieser Anführung einzelner Befugnisse eine Beschränkung der allgemeinen Berechtigung hergeleitet werden könnte:
a) die ihr gehörigen und etwa noch zu erwerbenden Gebiete auf ihre natürlichen Hilfsquellen jeder Art zu erforschen;
b) Wege, Eisenbahnen, Kanäle, Telegraphen, Dampfschiffverbindungen und andere Mittel für den inländischen und internationalen Verkehr selbst oder durch andere herzustellen und zu betreiben;
c) die Einwanderung zu fördern, Ansiedelungen zu gründen und für nützlich erachtete Bauten und Anlagen jeder Art auszuführen;
d) Landwirtschaft, Bergbau, Rhederei, sowie überhaupt gewerbliche und kaufmännische Unternehmungen jeder Art zu betreiben oder zu unterstützen;
e) ihr gehöriges Eigentum und ihr zuständige Rechte an Dritte dauernd oder auf bestimmte Zeit zu veräussern und zu übertragen;
f) Anleihen für die Zwecke der Gesellschaft gegen oder ohne Sicherheit aufzunehmen;
g) sich an irgend einem Unternenmen, welches mit den Zwecken der Gesellschaft in Zusammenhang steht, zu beteiligen, sei es durch Übernahme von Aktien, Obligationen und dergleichen, durch Sub- sidien, Darlehen gegen oder ohne besondere Sicherheit oder durch andere der Gesellschaft zweckdienlich erscheinende Mittel;
h) Zweigniederlassungen im Inlande und Auslande zu begründen. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht beschränkt.
3. Die Hanseatische Land=, Minen= und Handelsgesellschaft für Deutsch=Südwestafrika.
a) R e c h t s f o r m.
Die Gesellschaft ist eine Kolonialgesellschaft gemäss §§ 11—13 des Schutzgebietsgesetzes vom 25. Juli 1900.
*) s. unten S. 141.