der Karte, welch' letztere allerdings wegen des sehr wenig zuverlässigen Kartenmaterials höchstens annähernde Resultate ergeben wird."
Von den Gesellschaften verkauften *) an Ansiedler
1. die Deutsche Kolonialgesellsch. f. Südwestafrika etwa**) 1549,41 qkm
2. die Siedelungsgesellschaft ***) etwa 812,69 „
3. die South-African-Territories t) etwa 493,00 „
4. die South-West-Africa-Company tt) etwa _ 390,00 ,,
3245 qkm
In ihrem Besitz sind daher verblieben rund 291 755 qkm.
d) Regierungsland.
Ihrem Programm gemäss hat die Regierung, um sich eine territoriale Grundlage für die Ausübung ihrer Herrschaft zu sichern und die Möglichkeit zu erlangen, weite Strecken Landes mit Weissen zu besiedeln, einen Teil des Landes zu Kronland erklärt.
Der Erwerb des Kronlandes ist auf verschiedene Weise erfolgt: Durch Kauf, durch Besitzergreifung, durch Friedensverträge, durch Urteil und durch Gesetz, endlich durch Eroberung.ttt)
Bis zum Ausbruch des Aufstandes Ende 1903 waren folgende Teile des Schutzgebiets Kronland geworden:
1. das Jan Jonkersche Gebiet um Windhuk,
2. das Land östlich der Bondelszwaarts und südlich der Vilander- bastards,
3. Teile des Bondelszwaartsgebiets einschliesslich der Karrasberge,
4. das Gebiet um Churutabis am Fischfluse,
5. das Gebiet von Keetmanshoop,
6. der westliche Teil des ehemaligen Witbooigebiets von Groot- fontein (im Süden) bis Hoornkranz,
7. das Gebiet östlich Gochas und floachanas,
8. das Gebiet um Gobabis,
9. das Gebiet um Outjo.
Der Gesamtumfang des Kronlandes einschliesslich des herrenlosen Landes beträgt nach ungefährer Schätzung 204 000 qkm. Hiervon hat
*) Gerstenhauer. S. 21. **) s. Anhang. ***) s. Anhang.
t) Gerstenhauer, Ergänzungsband, S. 8. tt) a. a. O.
ttt) s. Anhang; Schutzverträge, S. 8, 80 f.