Vorwort.
In meiner bei Wilhelm Süsserott, Berlin, im Jahre 1905 erschienenen Abhandlung über „Die Schutzverträge in Südwestafrika" habe ich versucht, einen Beitrag zur rechtsgeschichtlichen und politischen Entwicke- lung des Schutzgebietes von Südwestafrika zu geben. Aus dieser rechtsgeschichtlichen Darstellung ergeben sich die Massnahmen zur politischen Neugestaltung des Schutzgebietes, insbesondere zur Regelung der Rechtsstellung der Eingeborenen von selbst, nachdem Trothas tapfere Reiter die aufständischen Eingeborenen, die Leben und Besitz durch ihre Erhebung gegen die Macht des Reiches verwirkt haben, niedergerungen und vollkommen unterworfen haben.
Die wirtschaftliche und finanzielle Entwickelung des Schutzgebiets ist infolge der Kriegswirren gehemmt und um Jahre zurückgeworfen. Sie zu fördern ist nunmehr die Hauptaufgabe der deutschen Kolonialpolitik.
Aus diesem Bestreben heraus ist das vorliegende Werk entstanden, eine mühsame und undankbare Arbeit.
Das Bestreben, die Entwickelung des durch so gewaltige Opfer an Blut und Out mit dem Reich unlösbar verbundenen südwestafrikanischen Schutzgebietes zu fördern, möge den alleinigen Massstab für die Beurteilung des Werkes bilden. Jede Beeinträchtigung wohlerworbener Rechte lag dem Verfasser fern.
Wenn aber die eingehende Beschäftigung mit der inneren wirtschafte- und rechtspolitischen Entwickelung des Schutzgebietes dem Verfasser die Uberzeugung verschafft hat, dass die bisher im Schutzgebiet befolgte Konzessionspolitik der rechtlichen Grundlage ermangelt, so muss diese Überzeugung im alleinigen und ausschliesslichen Interesse des Reiches wie des Schutzgebiets zum Ausdruck gelangen.
Trägt das Werk auch nur zu einem bescheidenen Teile dazu bei, die zahllosen und ausserordentlich schwierigen Rechtsfragen, welche die bisher im Schutzgebiet befolgte Land-, Bergbau-, Finanz- und Konzessionspolitik zur Entstehung gebracht haben, zu entwirren, zu klären und zu lösen, so ist sein Zweck erfüllt.