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Die Wahehe : ihre Geschichte, Kult-, Rechts-, Kriegs- und Jagd-Gebräuche / von E. Nigmann
Entstehung
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12. Friedensschluß, Rückkehr, Siegesfeier, Bündnisse und Verträge. 103

Ortes aufaßen, auslösen und wieder ehrlich machen (idika" = zu­stimmen, hier etwawieder in Ordnung bringen").

Feigheit. Feigling = munu muchechwe. Wegen dieses Ver­gehens wurden auch die bestraft, die sich bereits der Gestellung oder Heeresfolge zu entziehen versuchten. Letztere mußten etwa ein Jahr lang Zwangsarbeit für den Sultan tun, darin bestehend, daß sie bei dem Bau seiner Häuser und Mauern als Handlanger beschäftigt wurden; diese Arbeit war, wie ja im allgemeinen jede nicht kriege­rische körperliche, bei den Wahehe mißachtet, eines freien Mannes unwürdig und um so empfindlicher, als der Betroffene auch noch viel Spott außerdem auszuhalten hatte. Unter besonderen Umständen wurde ihm auch gestattet, sich von dieser Arbeit durch eine größere Buße freizukaufen.

Die im Felde der Feigheit Schuldigen wurden ähnlich, aber viel schwerer bestraft wie wegen Wachvergehens: Fortnahme ihres ge­samten mitgeführten oder erbeuteten Besitzes und ihrer Waffen, Be­schäftigung beim Trosse mit den niedrigsten Arbeiten. Während des Marsches wurden ihnen unter Verhöhnung von allen Seiten Lasten bis zum Zusammenbrechen aufgepackt. Sehr empfindlich war, daß der Übeltäter wie ein Weib die Kochtöpfe der Lagergenossen, einen Stein zum Mehlmahlen oder ein ähnliches Symbol weiblicher Be­schäftigung bis zum Eintreffen in der Heimat tragen mußte. Verließ ihn dann sein Weib,weil sie keinen Feigling zum Manne haben wollte", so geschah ihm recht, er ging seines gezahlten Heiratsgutes verlustig, und jede Instanz hätte seine etwaige Klage abgewiesen. Auch tat sich jeder andere am Besitz des Feiglings gütlich, dessen Mehl, schlachtete dessen Ziegen, schlief bei dessen Weibe, ohne daß dieser Rechtshilfe fand. Außerdem lag auch ihm einjährige Fron­arbeit für den Sultan ob.

Bestrafung wegen Feigheit im Felde scheint nur in ganz schweren Fällen erfolgt zu sein, dann allerdings auch erforderlichen­falls rücksichtslos, sogar ganzer Häuptlingsschaften.

12. Friedensschluß, Rückkehr, Siegesfeier, Bündnisse

und Verträge.

Friedensschluß. Besonderer Friedensschluß fand nicht statt. Die Geschlagenen suchten eventl. später durch Gesandtschaften die Freundschaft, d. h. Verträge mit den Wahehe nach, wovon weiter unten die Rede sein wird. Die Wahehe kehrten von ihren Zügen