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Die Wahehe : ihre Geschichte, Kult-, Rechts-, Kriegs- und Jagd-Gebräuche / von E. Nigmann
Entstehung
Seite
74
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IV. Kriegsgebräuche.

1. Wehrpflicht, Rekrutierung, Ersatz und Kontrolle.

llgemeines. Um die Gepflogenheiten der Wahehe in dieser Hinsicht zu verstehen, muß man sich vor Augen halten, daß es für den freien Mhehe eben nur eine seiner würdige Tätigkeit gab, den Krieg oder dessen Ersatz, die Jagd. Vieh-, Landwirtschaft, Bau­tätigkeit waren völlig Sache der Weiber, der Unkriegerischen und Hörigen; gab es keine kriegerische oder jagdliche Arbeit für den Mhehe, so tat er eben nichts. Der Unkriegerische fiel nicht bloß allgemeiner Verachtung anheim, er konnte auch, wenn er den ein­träglichen Feld- und Raubzügen der Wahehe fernblieb, nichts ge­winnen, kein Vieh, keine Weiber, Hörige oder sonstigen Besitz. So ist es natürlich, daß sich jeder nur einigermaßen Wehrfähige zu jedem Kriegszuge drängte, der Knabe ging bereits nach Art unserer Knappen oder Troßbuben im Gefolge eines Häuptlings mit, der Alte suchte wenigstens bei denwatengelumtwa" (in diesem Falle etwa: Trainbedeckung) noch mitzukommen; der nur bedingt Taugliche, Schwächliche und Unkriegerische suchte wenigstens als Träger, Hirte oder ähnliches beim Troß der ausrückenden Truppe Anschluß an diese zu gewinnen.

Wehrpflicht. Wehrpflichtig war demnach jeder Mhehe, ebenso war im allgemeinen jeder ganz, d. h. zum Waffendienst, oder wenig­stens bedingt, d. h. zum Dienst im Troß, tauglich.

Ausmusterung, Ausschluß. Eine Ausmusterung seitens des Häuptlings erfolgte bei der Mobilmachungsgestellung nur der ganz Alten, Gebrechlichen oder Kranken. Ausschluß freier Wahehe er­folgte nicht; entehrende Freiheitsstrafen für Verbrechen waren ja unbekannt.

Während für den Freien die Heeresfolge einfach selbstver­ständlich war, und es keines Druckes in dieser Hinsicht bedurfte,