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^risitrten Kräutern und Früchten, war zum Teil wirkliche, zum Teil Eaubtrmedizin. Diese diente, in Wasser als eine Art Tee zubereitet, gegen innere Krankheiten, zugleich aber auch zum Reinigen von Wunden.
Riftoehenbrüehe und diesen ähnliche Schußverletzungen wurden ganz leidste^ geschient, Fleischwunden wurden ausgewaschen und mit Lappen ver- fowiiftde», Kngeln wurden nach öffnen des Einschusses mit Speerspitze oder Messer durch die Hand entfernt, Pfeile wurden herausgezogen, waren sie wmit Widerhaken versehen, durchgestoßen; war dies unangängig, wurde der E&asdbuaiB gleichfalls mit dem Messer geöffnet, danach der Pfeil entfernt. Die SdlMiittstelle wurde oft mit Nadel und Faden vernäht, jedoch nicht nadelweise wie hei uns, sondern mit fortlaufender Naht. Auch Durchstecken von na'del- aurtigen, spitzen Holzstäbchen, die durch Umwicklung mit Moos oder Bast festgehalten wurden, kam vor. Gegengifte gegen Pfeilgift waren zahlreich bekannt.
Behandlungsweise. Die Verwundeten der eigenen Partei wurden ganz sorgfältig behandelt und gepflegt, erforderlichenfalls auch getragen, allerdings alles gegen ein vom Betroffenen oder seinen Verwandten zu erlegendes, etwa zwischen einer Ziege und einem Rind schwankendes ärztliches Honorar. Verwundete Feinde, sofern sie nicht ganz hochstehend, sehr bemittelt oder sonstwie gewinnbringend zu verwerten waren, erhielten den Gnadenstoß.
11. Kriegsrecht, -Strafen.
Da die Kriegszüge der Wahehe fast ausnahmslos auf Raub ausgingen, war Raub und Plünderung jeder Art nicht nur Kriegsrecht, sondern Pflicht. Dem Feinde wurde alles geraubt, seine Ernte, sein Vieh, seine Weiber und Kinder.
Recht am feindlichen Besitz. Geringere Werte, einzelne Waffen, wenig Verpflegung, einzelne Personen oder Tiere blieben, sofern nicht der Häuptling daran besonderen Gefallen fand und sie einfach für sich nahm, gewöhnlich dem betreffenden Krieger; alle größeren Werte, Viehherden, ganze Lager von Weibern und insbesondere stets alles Elfenbein waren dem Sultan abzuliefern. Dieser gab völlig nach Gutdünken davon, Großen und besonders Verdienstvollen viel, anderen wenig. Man wird nicht zu weit fehlgehen, wenn man rechnet, daß der Sultan sich zumeist die Hälfte nahm und die andere Hälfte dem Häuptling des Einbringers gab, so daß auf letzteren -' hli'-fjlidi viclleiclil 1 ' ( des Gesamtwertes gekommen sein wird. Die gesamte Menschen- und Viehbeute wurde bei den watengelumtwa untergebracht und bewacht.