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Die Wahehe : ihre Geschichte, Kult-, Rechts-, Kriegs- und Jagd-Gebräuche / von E. Nigmann
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II. Kultgebräuche.

dann ein Haus in der Nähe seines Sitzes an, er mußte sich Frau, Kind, sein ganzes Eigentum, in dessen Besitz er völlig unangetastet blieb, nachkommen lassen, war und blieb dann aber des Sultans Mfugua. Es scheint beinahe, als ob diese letzteren bei entsprechen­der Veranlassung es jedesmal darauf angelegt haben, einen oder mehrere Ahnungslose dieserweise haben hereinfallen zu lassen.

5. Totemistisches.

Wie wohl die meisten ostafrikanischen Stämme haben zwar die Wahehe einen Totem, doch kann man eine besondere Verehrung diesem gegenüber nicht feststellen. Auch der Gedanke, davon ab­zustammen, kommt schon deshalb nicht mehr zum Ausdruck, weil ein Totem, in nur einem bestimmten Teil aller Tiere bestehend, recht häufig ist. Ebenso ist gleicher Totem kein Ehehindernis oder tritt sonstwie hindernd in Erscheinung. Kinder folgen dem Totem des Erzeugers, die Frau behält ihren bisherigen Totem auch in der Ehe bei. Totem für Männer und Frauen derselben Familie ist der gleiche. Für den Totem ist der häufigere jedoch nicht kihehe- Ausdruckmuiko", reiner ist der weniger üblichemsiro, mundzilo" (wohl vonsira" = im Stich, liegen lassen). Der Totem besteht nur in entsprechendem Speiseverbot und wird streng gehalten. Man befürchtet andernfalls dauerndes schmerzhaftes Siechtum von den Geistern der Ahnen verhängt. Wer unwissentlich sich gegen den Totem vergangen hat, muß schleunigst nach Befragen des mlagussi geeignete Sühnopfer vornehmen. So führt auch der Be­fallene Aussatz und Hautkrankheiten vielfach auf unwissentlichen Verstoß gegen den Totem zurück und handelt entsprechend. Auch Kinder halten vom frühesten Alter ihren Totem streng. Wie schon aus dem Verbot nur eines Tier t e i 1 e s hervorgeht, liegt nur Speise­verbot vor; Jagen oder Töten des Tieres ist durchaus erlaubt.

Bei den Wahehe ist der Totem stets ein Tier oder ein Stück davon. Vereinzelte Pfianzentotem wurden mir zwar zunächst scheinbar nachgewiesen, näheres Befragen ergab aber stets ein ein­faches Eßverbot infolge schlechter Erfahrungen (z. B. Pilzverbot infolge einer vorgekommenen Vergiftung).

Vielfach besteht jetzt, wohl weil ursprünglich auf denselben Stammvater zurückgehend, bereits für ganze Landstriche mit ge­ringen, deutlich nachweisbaren Ausnahmen der gleiche Totem. So (die entsprechenden Gewährsleute sind in Klammern beigesetzt) :