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B. Die einzelnen Schutzgebiete. V. .
§ 9. Werden Urkunden, deren Vorlegung zur Erwirkung von Eintragungen notwendig war, von den Beteiligten ohne Übergabe einer für die Grundakten bestimmten Abschrift zuriickgefordert, so sind für jede ajige- fangene Seite der auf Anordnung der Grundbuchbehörde zu fertigenden Abschrift 0,20 Mark zu entrichten. Die Beglaubigung der von den Beteiligten überreichten Abschrift erfolgt kostenfrei.
§ 10. Wird der Antrag auf Eintragung des Eigentümers als unbegründet zurückgewiesen, so hat der Antragsteller ein Viertel der im § 1 bestimmten Kosten zu zahlen.
§ 11. Ausser den in den vorstehenden Paragraphen bezeichneten Kosten werden die baren Auslagen erhoben, welche durch das Vorfahren verursacht sind.
§ 12. Die Grundbuchbehörde kann die Einleitung des Verfahrens von der Zahlung eines Vorschusses der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig machen.
§ 13. Der Gouverneur ist befugt, für bestimmte Zwecke oder für einzelne Fälle die Gebühren ganz oder zum Teil ausser Ansatz zu lassen.
V.
§ 20 .
Das Schutzgebiet von Neu-Guinea 1 ).
An der Nordostküste von Neu-Guinea (in dem jetzt „Kaiser-AVilhelms- Land“ genannten Gebiete) und auf den Inseln, welche in dem Inselbereiche liegen, dem nun dev Name Bismarck-Archipel verliehen ist, hat, nachdem dort schon länger Faktoreien und andere Einrichtungen von Deutschen gegründet waren, die „Deutsche Neu-Guinea-Kompagnie“, welcher die „Deutsche Handels- und Plantagen-Gesellschaft der Siidsee-Inseln“ mul die vornehmsten dort vertretenen Firmen beigetreten sind, koloniale Einrichtungen getroffen und einen Kaiserlichen Schutzbrief unterm 17. Mai 1885 erlangt, welcher sie ermächtigt, auf den darin beschriebenen Gebieten — „Kaiser-Wilhelms-Land“ und „Bismarck-Archipel“ — Landeshoheitsrechte unter der Oberhoheit und dem Schutze des Deutscheu Reiches auszuüben.
1) Litt. s.Brosc S 31—34 ; ferner: M ei n e c k e S. 02, 100 ff., Fi t zn e r I[, S. 1 IV.
— Uber die Bevölkerung in Deutsch-Neu-Guinea s. Schnee in „Beiträge“ I, 1 S. 27 ff., 1, 2 S. 61 ff., I, 3 S. 88 ff, I, 4 S. 117 ff. — Die Ilundclsunternehniungen in den deutschen Südsee-Kolonien bespricht M. Krieger in den „Beitrügen“ I, 2 S. 33 ff. — Humid und Verkehr auf Neuguinea erörtert M. Kriegt! r in den „Beiträgen“ 1, 4 S. 104 IV.
— Die Entdeckung des Bisinnrekurchipels vor 200 Jahren durch Willium Dampicr, erzählt Dr. Paul Verbeck in „Beitrage“ I, 13 8. 389 ff. — Von Siisserotts Kolonial- bibliothek erschien soeben Band I Ernst Tappenbeck, Deutsch-Neuguinea..