Die Ronzessionsgesellschaften.
Zwei Gesellschaften sind in der Kolonie tätig, die mit be- sonderen Privilegien ausgerüstet sind und in der Entwicklungsgeschichte der Kolonie daher eine hervorragende Rolle spielen. Statt langer Beschreibungen ihrer Eigenart verweise ich auf die z. B. bei C. Nem' (Kamerun) abgedruckten Konzessionen.
Es handelt sich um die Gesellschaft „Süd-Kamerun" und die Gesellschaft „Nordwest-Kamerun". Die erstere, eine Gründung des genialen Kolonialpolitikers Di'. Scharlach in Hamburg, trat im Jahre 1899 mit einem Kapital von ^ Mill. Mk. in Äamburg ins Leben und setzte die öffentliche Meinung sosort durch eine sür Deutschland noch ungewöhnliche Neuerung in Erregung, nämlich die Einführung sogenannter „Genußscheine" neben den Zinscoupons, in denen sich sogleich ein wildes Agio-Spiel entwickelte. Da die Gesellschaft unmöglich in kurzer Zeit Erträgnisse abwerfen konnte, die dieser Treiberei auch nur annährend entsprochen haben würden, so konnten Enttäuschungen für die Genußscheinkäufer nicht ausbleiben. Daß hierdurch unsere kolonialen Unternehmungen bei dem heimischen Kapital nur diskreditiert werden können, ist nicht zu leugnen, und ein erheblicher Teil der Antipathien gegen die sogenannten „Konzessionsgesellschaften" ist auf diese unliebsame Transaktion zurückführen.
Wesentlich ist bei den Gesellschaften, daß sie kolossale Landgebiete und bedeutsame Monopole und Freiheiten erhalten haben. Sind derartige Riesenunternehmungen in der Sand weniger Großkapitalisten unseren sozial angehauchten Kolonial-